Homöopathie bei BeschwerdenRatgeber
Homöopathie bei Hund, Katze, Pferd und Nutztieren: Studienlage, Tierschutz und Recht
Für Homöopathie bei Tieren gibt es nur wenige verlässliche Studien, und sie erlauben keine allgemeinen Aussagen über eine Wirkung. Eine Auswertung von 52 Studien an Nutztieren fand keine einzige, die unter vergleichbaren Bedingungen wiederholt wurde. Der Wissenschaftsrat der europäischen Akademien sieht keine belastbaren Belege für den Einsatz in der Tiermedizin.

Hunde mit Juckreiz, Katzen mit Blasenproblemen, Pferde mit Husten, Kühe mit Euterentzündung: Homöopathische Mittel werden bei Haustieren und in der Landwirtschaft eingesetzt, im ökologischen Landbau sogar mit Vorrang. Diese Seite fasst zusammen, was Studien an Tieren zeigen, was Fachleute kritisieren und was das Tierschutzgesetz von Tierhaltern verlangt. Mittel, Potenzen und Dosierungen nennen wir nicht, weil keine belastbare Studie eine solche Empfehlung trägt.
Warum Tiere ein besonderer Fall sind
Ein Tier kann nicht sagen, wie es ihm geht. Ob es ihm nach einer Behandlung besser geht, beurteilt fast immer ein Mensch: die Halterin, der Landwirt, die Tierärztin. Das macht Beobachtungen im Alltag schwer zu deuten, denn auch der beobachtende Mensch hat Erwartungen. Verlässliche Aussagen liefern nur Studien, in denen weder Halter noch Untersuchende wissen, ob ein Tier das Mittel oder ein Scheinmittel bekommen hat.
Häufig liest man, Tiere sprächen ähnlich wie Kinder besonders gut auf Homöopathie an, und bei ihnen sei ein Placeboeffekt ausgeschlossen. In einer großen Auswertung von Studien an Nutztieren schwankten die Heilungsraten unter Antibiotika, Homöopathie und Placebo stark, und welches homöopathische Mittel verwendet wurde, schien kaum einen Unterschied zu machen.[1] Auch Tiere in Placebogruppen werden also gesund, in sehr unterschiedlichem Maß. Ein Teil der Besserung, die Halter nach Globuli beobachten, kann deshalb auf den natürlichen Verlauf zurückgehen. Mehr dazu steht auf der Seite Der Placeboeffekt.
Was placebokontrollierte Studien zeigen
Die beiden Forscher Robert Mathie und Jürgen Clausen haben 2014 alle randomisierten placebokontrollierten Studien zur Homöopathie bei Tieren nach den Methoden der Cochrane Collaboration bewertet. Mathie war bei der British Homeopathic Association tätig, die Auswertung kam also nicht aus einem homöopathiekritischen Umfeld.[2, 3]

Gefunden haben sie 18 geeignete Studien zu vier Tierarten und elf verschiedenen Erkrankungen. Verlässlich und ohne Interessenkonflikt waren nur zwei davon. In der einen beugte ein homöopathisches Mittel Durchfall bei Ferkeln vor, in der anderen wirkte eine individuell ausgewählte homöopathische Behandlung bei Euterentzündung von Kühen nicht besser als Placebo. Wegen dieser gemischten Ergebnisse lassen sich nach Ansicht der Autoren keine allgemeinen Schlüsse über ein bestimmtes Mittel oder eine bestimmte Erkrankung ziehen.[2]
Ein Jahr später fassten dieselben Autoren die Daten in einer Metaanalyse zusammen. Von 15 auswertbaren Studien hatten neun ein hohes Risiko für verzerrte Ergebnisse. Ihr Fazit: Es gebe einige, sehr begrenzte Hinweise, dass sich homöopathische Behandlung bei Tieren von Placebo unterscheiden lässt. Die geringe Zahl und Qualität der Studien verhindere eine eindeutigere Aussage.[3]
Rechnerisch lagen die homöopathisch behandelten Tiere über alle 15 Studien zusammen etwas vorn. Für die beiden Studien mit ausreichend verlässlichen Daten ergab sich ebenfalls ein Vorteil, allerdings mit einem sehr breiten Unsicherheitsbereich.[3] Zwei Studien zu zwei verschiedenen Tierarten und Erkrankungen sind eine schmale Grundlage. Sie sagen nichts darüber, ob ein Mittel bei einem Hund mit Hautausschlag oder einem Pferd mit Husten hilft, denn solche Studien waren unter den verlässlichen gar nicht dabei.[2]
Nutztiere und der Ersatz von Antibiotika
In der Landwirtschaft wird Homöopathie verbreitet eingesetzt, vor allem um weniger Antibiotika zu verbrauchen.[1] Christoph Doehring und Albert Sundrum haben 2016 Studien an Rindern, Schweinen und Geflügel ausgewertet, die prüften, ob homöopathische Mittel Antibiotika bei Infektionskrankheiten oder in der Aufzucht ersetzen oder überflüssig machen können.[1]

| Ergebnis der Auswertung | Anzahl |
|---|---|
| Studien in 48 begutachteten Fachartikeln | 52 |
| Studien mit Ergebnis zugunsten der Homöopathie | 28 |
| davon mit statistisch belastbarem Vorteil gegenüber der Vergleichsgruppe | 26 |
| Studien mit unklarem Ergebnis | 2 |
| Studien ohne arzneiliche Wirkung | 22 |
| Studien, die unter vergleichbaren Bedingungen wiederholt wurden | 0 |
Kein Ergebnis wurde also unter vergleichbaren Bedingungen bestätigt. Die Autoren folgern, dass Homöopathie derzeit keine ausreichende Vorhersagekraft für ihre Wirksamkeit beanspruchen kann. Ob sie Antibiotika ersetzen oder verringern kann, ließe sich erst mit randomisierten Studien unter veränderten Bedingungen klären.[1]
Die EASAC greift diese Auswertung in ihrer Stellungnahme auf. Sie weist darauf hin, dass Antibiotika zur Wachstumsförderung bei Nutztieren in der EU inzwischen verboten sind, die Frage nach Alternativen also vor allem kranke Tiere betrifft. In keiner der ausgewerteten Studien sei dasselbe Mittel bei derselben Tierart und vergleichbarer Erkrankung erneut geprüft worden.[5]
Was der Ökolandbau vorschreibt
Die EU-Verordnung über die ökologische Produktion regelt auch die Behandlung kranker Tiere. Krankheiten sind danach unverzüglich zu behandeln, um ein Leiden der Tiere zu vermeiden. Phytotherapeutische und homöopathische Präparate sind chemisch-synthetischen Tierarzneimitteln vorzuziehen, sofern ihre therapeutische Wirkung bei der betreffenden Tierart und der zu behandelnden Krankheit gewährleistet ist. Chemisch-synthetische Mittel einschließlich Antibiotika dürfen unter strengen Bedingungen und in tierärztlicher Verantwortung eingesetzt werden, wenn pflanzliche, homöopathische und andere Mittel ungeeignet sind.[4]
Der Wissenschaftsrat der europäischen Akademien (EASAC) hat diese Vorrangregel schon 2017 an der damaligen Fassung der Öko-Vorschriften kritisiert. Zwar dürfe ein Antibiotikum nachträglich eingesetzt werden, wenn das homöopathische Mittel nicht hilft. Das berge aber das Risiko einer Verzögerung, die den Tieren schaden und die Ausbreitung einer Infektion auf andere Tiere begünstigen könne.[5] Die EASAC hält es für einen Fehler, Biobetriebe zum vorrangigen Einsatz solcher Mittel zu verpflichten, solange keine ähnlich belastbaren Belege vorliegen wie für wirksame Tierarzneimittel.[5]
Das Urteil der europäischen Akademien
Die EASAC hat 2017 für die Wissenschaftsakademien der EU-Staaten die Belege zur Homöopathie bewertet. Für die Humanmedizin kommt sie zu dem Schluss, dass es keine bekannte Krankheit gibt, bei der robuste und wiederholbare Belege für eine Wirkung über den Placeboeffekt hinaus vorliegen.[5] Für die Tiermedizin sieht sie ebenfalls keine belastbaren Belege. Besonders beunruhigend sei der Einsatz bei Infektionen von Nutztieren, wenn homöopathische Mittel wirksamen Tierarzneimitteln vorgezogen werden.[5]
Die EASAC erkennt ausdrücklich an, dass der Antibiotikaeinsatz bei Tieren sinken muss, um Resistenzen einzudämmen. Wissenschaftlich nicht belegte Alternativen hält sie dafür aber nicht für ratsam.[5] Sie empfiehlt, für Human- und Tierarzneimittel dieselben Anforderungen an Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität zu stellen. Ohne entsprechende Belege solle ein Produkt von den Behörden weder als Arzneimittel zugelassen noch registriert werden können.[5] Einen Überblick über die Studienlage beim Menschen gibt die Seite Was Studien zur Homöopathie zeigen.
Was das Tierschutzgesetz verlangt
Das Tierschutzgesetz schützt Leben und Wohlbefinden des Tieres. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.[6] Wer ein Tier hält oder betreut, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und unterbringen und die dafür nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben.[7]

Für die Behandlung heißt das: Wer bei einem kranken Tier auf Homöopathie setzt, muss sicherstellen, dass das Tier dadurch nicht länger leidet als nötig. Bleibt eine Besserung aus oder verschlechtert sich der Zustand, gehört das Tier in tierärztliche Behandlung. Wie eine Verzögerung wirksamer Behandlung beim Menschen abläuft, beschreibt die Seite Risiken: wenn wirksame Behandlung zu spät kommt.
Homöopathische Tierarzneimittel im Recht
Seit dem 28.01.2022 gilt in allen EU-Staaten unmittelbar die Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6. Sie sieht für homöopathische Tierarzneimittel ein eigenes Registrierungsverfahren vor.[12] Registriert wird ein Mittel, wenn es auf einem im Arzneibuch beschriebenen Weg verabreicht wird, nicht mehr als einen Teil der Urtinktur pro 10.000 Teilen enthält und in Kennzeichnung und Produktinformation kein therapeutisches Anwendungsgebiet nennt.[12] Mit dem Antrag reicht der Hersteller unter anderem Unterlagen zu Ursubstanz, Herstellung, Kontrolle und Haltbarkeit ein. Die homöopathische Anwendung belegt er anhand von Literatur. Studien zur Wirksamkeit gehören nicht zu den aufgezählten Unterlagen.[12] Bei Mitteln für Tiere, die Lebensmittel liefern, müssen die Wirkstoffe nach dem EU-Rückstandsrecht als pharmakologisch wirksame Stoffe zulässig sein. Erfüllt ein homöopathisches Mittel diese Voraussetzungen nicht, braucht es eine Zulassung wie andere Tierarzneimittel.[12]
In Deutschland ergänzt das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) die Verordnung. Nach § 13 TAMG registriert die zuständige Bundesoberbehörde homöopathische Tierarzneimittel auf Antrag und teilt eine Registrierungsnummer zu. Die Registrierung gilt unbefristet, und das Gesetz legt fest, welche Angaben auf Packung und Packungsbeilage stehen müssen.[13] Erteilte Registrierungen macht die Behörde nach § 36 TAMG im Bundesanzeiger bekannt.[13]
Was Werbung für Tiermittel nicht darf
Das Heilmittelwerbegesetz gilt auch für Mittel, die bei Tieren angewendet werden. Es verbietet irreführende Werbung, etwa wenn einem Mittel eine Wirkung zugeschrieben wird, die es nicht hat, oder wenn der Eindruck entsteht, ein Erfolg sei sicher zu erwarten.[8] Für registrierte homöopathische Arzneimittel darf nicht mit Anwendungsgebieten geworben werden.[9] Wie homöopathische Mittel beim Menschen rechtlich eingeordnet sind, erklärt die Seite Homöopathische Mittel im Arzneimittelrecht.
Außerhalb der Fachkreise, also gegenüber Tierhaltern, darf sich Werbung für Arzneimittel außerdem nicht auf bestimmte Tierkrankheiten beziehen. Dazu gehören anzeige- und meldepflichtige Tierseuchen, bösartige Tumoren, bakterielle Eutererkrankungen bei Kühen, Ziegen und Schafen sowie Koliken bei Pferden und Rindern.[10, 11] Wer im Internet ein Mittel "gegen Kolik beim Pferd" angeboten sieht, sollte deshalb besonders kritisch sein. Mehr zu den Regeln steht auf der Seite Was Werbung für Homöopathie darf.
Gespräch mit der Tierarztpraxis
Wenn du dein Tier homöopathisch behandelst oder behandeln lässt, sag das in der Tierarztpraxis. Frag dort, welche Behandlung für die Erkrankung belegt ist, wie lange du abwarten kannst und an welchen Anzeichen du erkennst, dass es dem Tier schlechter geht. In Biobetrieben dürfen chemisch-synthetische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika nach der EU-Öko-Verordnung nur unter strengen Bedingungen und in der Verantwortung einer Tierärztin oder eines Tierarztes eingesetzt werden.[4]
- Studie Doehring C, Sundrum A: Efficacy of homeopathy in livestock according to peer-reviewed publications from 1981 to 2014 (Volltext in PubMed Central, Tabelle 1). Veterinary Record 179(24):628. Stand 12/2016. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Mathie RT, Clausen J: Veterinary homeopathy: systematic review of medical conditions studied by randomised placebo-controlled trials. Veterinary Record 175(15):373-381. Stand 10/2014. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Mathie RT, Clausen J: Veterinary homeopathy: meta-analysis of randomised placebo-controlled trials. Homeopathy 104(1):3-8. Stand 01/2015. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion, Anhang II Teil II Nr. 1.5.2.2 und 1.5.2.3 (deutsche Fassung). Europäische Union, EUR-Lex. Stand 30.05.2018. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Homeopathic products and practices: assessing the evidence and ensuring consistency in regulating medical claims in the EU. European Academies' Science Advisory Council (EASAC). Stand 09/2017. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Tierschutzgesetz (TierSchG) § 1. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Tierschutzgesetz (TierSchG) § 2. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Heilmittelwerbegesetz (HWG) § 3. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Heilmittelwerbegesetz (HWG) § 5. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Heilmittelwerbegesetz (HWG) § 12. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Heilmittelwerbegesetz (HWG) Anlage zu § 12, Abschnitt B. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel, Artikel 5, 85 bis 87 und 160 (deutsche Fassung). Europäische Union, EUR-Lex. Stand 11.12.2018. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Tierarzneimittelgesetz (TAMG) §§ 13 und 36. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand 21.05.2026. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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