Geschichte der HomöopathieRatgeber

Homöopathie in Deutschland: von Köthen bis zum Ende der Kassenleistung

Die Homöopathie verbreitete sich in Deutschland ab dem frühen 19. Jahrhundert, 1829 entstand in Köthen der erste Verein homöopathischer Ärzte. Robert Bosch förderte sie im 20. Jahrhundert, in der NS-Zeit blieb sie trotz Förderung durch einzelne Parteigrößen am Rand. 2022 strich der Deutsche Ärztetag die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Muster-Weiterbildungsordnung.

Alter Apothekerschrank mit vielen kleinen Holzschubladen ohne Beschriftung und weißen Porzellangefäßen im warmen Nachmittagslicht
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Deutschland ist das Ursprungsland der Homöopathie, und hier ist sie bis heute umstritten. Die Lehre Samuel Hahnemanns entwickelte sich in Deutschland von den ersten Vereinen über die Förderung durch Robert Bosch und die Zeit des Nationalsozialismus bis zu den Entscheidungen über Weiterbildung und Kassenleistungen.

Die Anfänge im 19. Jahrhundert

1796 veröffentlichte Hahnemann seinen Aufsatz über das Ähnlichkeitsprinzip, ab 1807 nannte er sein Verfahren Homöopathie. 1812 erhielt er an der Universität Leipzig die Erlaubnis, seine Methode zu lehren, und sammelte dort Schüler um sich.[1, 2] Nach Streit mit den Leipziger Apothekern ging er 1821 als Leibarzt des Herzogs nach Köthen.[1] Sein Leben beschreibt die Seite Samuel Hahnemann: Leben und Werk.

Studierzimmer aus dem 19. Jahrhundert mit Schreibtisch, Öllampe, geschlossenem Lederband und kleinen Glasfläschchen
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In Köthen gründeten homöopathisch arbeitende Ärzte 1829 den Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Er entwickelte sich rasch zum Zusammenschluss der homöopathischen Ärzte im deutschen Sprachraum. 1832 erschien die erste Ausgabe der "Allgemeinen Homöopathischen Zeitung", die als älteste deutsche medizinische Fachzeitschrift gilt.[3] Hahnemann selbst zog 1835 nach Paris und praktizierte dort bis zu seinem Tod 1843, die deutsche Bewegung wuchs ohne ihn weiter.[1] Der Verein besteht bis heute als Berufsverband homöopathischer Ärztinnen und Ärzte und ist in Landesverbänden organisiert.[3]

In Leipzig wurde 1851 ein Standbild Hahnemanns aufgestellt.[2] Neben den Ärzten wuchs eine Laienbewegung mit eigenen Vereinen. In Südwestdeutschland bildete die "Hahnemannia" den Dachverband dieser Vereine, ihre Bibliothek ging später in der Sammlung des heutigen Instituts für Geschichte der Medizin auf. Später organisierten sich auch Patientinnen und Patienten, etwa im Bundesverband Patienten für Homöopathie.[4] Mehr zur Medizin dieser Zeit steht auf der Seite Medizin und Seuchen in der Geschichte.

Robert Bosch und Stuttgart

Im 20. Jahrhundert wurde Stuttgart zum wichtigsten Ort der deutschen Homöopathie. Der Arzt Richard Haehl hatte über Jahre alles über Hahnemann gesammelt und 1920 dessen Nachlass erworben. Als er in der Inflation sein Vermögen verlor, bot er die Sammlung Robert Bosch dem Älteren (1861 bis 1942) an, der sie 1926 kaufte.[4]

Fassade eines großen Krankenhausbaus aus Backstein vom frühen 20. Jahrhundert zwischen Bäumen im Frühling
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In Stuttgart gab es schon ein homöopathisches Krankenhaus in der Marienstraße, an dem der Arzt Alfons Stiegele wirkte.[5] 1940 wurde das von Bosch privat finanzierte Robert-Bosch-Krankenhaus eingeweiht. Der Medizinhistoriker Robert Jütte nennt es das einzige Vorzeigekrankenhaus, auf das die Homöopathen bis zum Ende des NS-Staats verweisen konnten.[5] Die Hahnemann-Sammlung kam nach Haehls Tod in die Obhut der Stuttgarter Homöopathisches Krankenhaus GmbH und wurde im Zweiten Weltkrieg in einem Salzbergwerk ausgelagert.[4]

1980 wurde aus der medizinhistorischen Forschungsstelle das Institut für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung. Es verwahrt heute Hahnemanns Nachlass mit 55 Krankenjournalen und Archivbestände homöopathischer Verbände, darunter Unterlagen des DZVhÄ.[3, 4]

Homöopathie in der NS-Zeit

Im Oktober 1933 rief Reichsärzteführer Gerhard Wagner im Deutschen Ärzteblatt alle Ärzte zur Sammlung auf, die mit "biologischen Heilverfahren" arbeiteten. Die Schriftleitung der Allgemeinen Homöopathischen Zeitung begrüßte den Aufruf. Auch Immanuel Wolf, Vorsitzender des Süddeutschen Verbandes für Homöopathie und Lebenspflege, erwartete im Mai 1933 die öffentliche Anerkennung der Homöopathie, neue Lehrstühle und homöopathische Abteilungen in Krankenhäusern.[5] Am 25.05.1935 entstand in Nürnberg die "Reichsarbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde". Zu ihr gehörten unter anderem der DZVhÄ, der Kneippärzte-Bund, der Reichsverband der Naturärzte und die Vereinigung anthroposophischer Ärzte.[5]

Einzelne führende Nationalsozialisten unterstützten Naturheilkunde und Homöopathie. Rudolf Heß war Schirmherr des 12. Internationalen Homöopathischen Kongresses, der 1937 in Berlin stattfand.[5] Nachhaltig war diese Förderung nicht. Die Reichsarbeitsgemeinschaft wurde im Januar 1937 wieder aufgelöst, und kein einziger Lehrstuhl für Homöopathie wurde geschaffen. Wagner verlangte 1937, homöopathische und naturheilkundliche Verfahren auf der Grundlage der Schulmedizin zu prüfen.[5]

Auch die geplante Professur kam nicht zustande. 1935 wurde im preußischen Kultusministerium erwogen, an der Universität Berlin eine Professur für Homöopathie mit Forschungsauftrag einzurichten. Der vorgesehene Arzt Fritz Donner lehnte ab, nach eigener Darstellung nach dem Krieg, weil er nicht in die NSDAP eintreten wollte.[5] Homöopathische und naturheilkundliche Krankenhäuser gab es damals unter anderem in Berlin, Bremen, Dresden, Hamburg, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart. 1940 musste Immanuel Wolf ankündigen, dass die Homöopathischen Monatsblätter, das Blatt der Laienbewegung, eingestellt werden.[5]

Zwischen 1936 und 1939 fanden im Auftrag des Reichsgesundheitsamts an mehreren homöopathischen Krankenhäusern Arzneimittelprüfungen statt. Sie sollten klären, wie zuverlässig ältere homöopathische Prüfungen waren. Mit Kriegsbeginn 1939 endeten sie ohne Abschlussbericht, die Originalunterlagen gelten als verschollen.[5] Bekannt sind die Versuche vor allem aus einem Bericht des beteiligten Arztes Fritz Donner, den er rund zwei Jahrzehnte nach Kriegsende schrieb. Kritiker der Homöopathie ziehen ihn als Beleg für fehlende Wirksamkeit heran. Jütte hält ihn wegen seines späten und subjektiven Charakters für eine problematische Quelle.[5]

Wie nah sich Homöopathie und NS-Ideologie standen, ist in der Forschung umstritten. Jütte verweist darauf, dass der Anteil von NSDAP- und SS-Mitgliedern unter Ärzten allgemein höher war als unter homöopathischen Ärzten in Leitungsfunktionen, stützt sich dabei aber auf eine erste Stichprobe. Er betont auch, dass unter den im Nürnberger Ärzteprozess von 1946 verurteilten Ärzten keine Homöopathen waren. Zugleich beschreibt er eine nicht zu leugnende ideologische Nähe zwischen Teilen der Naturheilbewegung und dem Nationalsozialismus, etwa im Berufen auf Natürlichkeit und in der Kritik an der Wissenschaft.[5] Den historischen Rahmen beschreibt die Seite Der Nationalsozialismus.

Homöopathie im Arzneimittelrecht

In der Bundesrepublik regelt das Arzneimittelgesetz (AMG) homöopathische Mittel gesondert. Fertigarzneimittel dürfen als homöopathische Arzneimittel grundsätzlich nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie in ein Register bei der zuständigen Bundesoberbehörde eingetragen sind. Diese Registrierung ersetzt die Zulassung, die für andere Arzneimittel gilt.[6]

Das Gesetz behandelt die Homöopathie damit als eigene Gruppe von Arzneimitteln. Diese Sonderstellung kritisierte 2017 der Rat der europäischen Wissenschaftsakademien (EASAC), dessen Sekretariat bei der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina in Halle sitzt. Er forderte, dass für alle Arzneimittel dieselben Nachweise zu Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität gelten. Öffentliche Gesundheitssysteme sollten homöopathische Mittel und Leistungen nach seiner Empfehlung nur erstatten, wenn deren Wirksamkeit und Sicherheit in strengen Prüfungen belegt sind. Außerdem sollen die Packungen die Inhaltsstoffe und ihre Mengen klar angeben.[10] Wie die Registrierung im Einzelnen abläuft und welche Mittel daneben eine Zulassung haben, erklärt die Seite Homöopathische Mittel im Arzneimittelrecht.

Die Debatte um Weiterbildung und Kassenleistung

Ärztinnen und Ärzte konnten lange die Zusatzbezeichnung Homöopathie erwerben, wenn sie eine entsprechende Weiterbildung abschlossen. Bis Mai 2022 hatten 13 von 17 Landesärztekammern sie aus ihren Weiterbildungsordnungen gestrichen.[7] Am 26.05.2022 strich der 126. Deutsche Ärztetag in Bremen die Zusatzbezeichnung auch aus der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Den Antrag stellten Delegierte aus Bremen. Sie argumentierten, die Musterordnung solle einheitliche Regeln schaffen, und davon könne keine Rede mehr sein, wenn 13 Kammern ihr nicht folgen. In der Aussprache hieß es, der Beschluss verbiete niemandem, homöopathische Mittel einzusetzen. Aufgabe der Kammern sei es, überprüfbare Lernziele festzulegen und abzuprüfen.[7]

Großer moderner Sitzungssaal mit leeren Stuhlreihen und Rednerpult im Tageslicht
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Auch die Kostenübernahme durch Krankenkassen war umstritten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wollte homöopathische Leistungen als Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen streichen, weil keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz vorliege. Das Ministerium hatte die Streichung schon im Mai 2023 in Empfehlungen zur Finanzierung der Krankenkassen aufgeführt, erwartet wurden Minderausgaben in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags. Im Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) von März 2024 fehlte die Regelung dann, und auch im Kabinettsentwurf stand sie nicht mehr.[8, 9] Bei einer Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestags im Juni 2024 hieß es, rund 70 Krankenkassen böten homöopathische Leistungen als freiwillige Satzungsleistung an. Der Petent bezifferte den Anteil von Homöopathie und anthroposophischer Medizin an den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung auf 0,03 Prozent.[9] Das GVSG, das der Bundesrat am 14.02.2025 billigte, regelte vor allem die Vergütung der Hausarztpraxen und enthielt keine Streichung der Homöopathie.[11] Erst das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz änderte das. Es ist am 30.07.2026 in Kraft getreten. Seitdem gehören homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und können nicht mehr zulasten der Kassen verordnet werden. Einzelne Kassen dürfen sie noch bis zum 31.12.2026 als freiwillige Satzungsleistung erstatten, ab dem 01.01.2027 ist das gesetzlich ausgeschlossen.[12, 13]

Wie die Kassen heute mit Homöopathie umgehen, beschreibt Zahlt die Krankenkasse Homöopathie? Was große wissenschaftliche Übersichten zur Wirksamkeit sagen, steht unter Was Studien zur Homöopathie zeigen.

  1. Studie Tischner, Rudolf: Hahnemann, Samuel. Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 513 bis 514. Stand 1966. abgerufen am 29.10.2026
  2. Studie Puhlmann, Gustav: Hahnemann, Samuel. Allgemeine Deutsche Biographie 10 (1879), S. 374 bis 378, Wikisource. Stand 1879. abgerufen am 29.10.2026
  3. Organisation Findbuch Z Deutscher Zentralverein Homöopathischer Ärzte. Institut für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung (IGM). Stand 28.07.2025. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Beständeübersicht 2020. Institut für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung (IGM). Stand 2020. abgerufen am 29.10.2026
  5. Studie Jütte, Robert: Homöopathie und Nationalsozialismus. Eine historische Expertise. Institut für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung. Stand 16.05.2013. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 38 Arzneimittelgesetz (AMG): Registrierung homöopathischer Arzneimittel. Bundesministerium der Justiz. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  7. Organisation Keine Homöopathie mehr in der (Muster-)Weiterbildungsordnung. Bundesärztekammer. Stand 26.05.2022. abgerufen am 29.10.2026
  8. Schonfrist für Homöopathie als Satzungsleistung. Deutsches Ärzteblatt. Stand 26.03.2024. abgerufen am 29.10.2026
  9. Debatte um Homöopathie im Petitionsausschuss des Bundestages. Deutsches Ärzteblatt. Stand 03.06.2024. abgerufen am 29.10.2026
  10. Organisation Homeopathic products and practices: assessing the evidence and ensuring consistency in regulating medical claims in the EU. European Academies' Science Advisory Council (EASAC). Stand 09/2017. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde Bundesrat beschließt Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 14.02.2025. abgerufen am 29.10.2026
  12. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft: Was sich für Praxen ändert. Deutsches Ärzteblatt. Stand 30.07.2026. abgerufen am 29.10.2026
  13. Organisation GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 30. Juli 2026 in Kraft getreten: Änderungen, die sofort umzusetzen sind (Infoletter). Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt. Stand 31.07.2026. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.