Grundlagen der HomöopathieRatgeber

Selbstbehandlung mit Homöopathie: Grenzen und Risiken

Homöopathische Mittel sind ohne Rezept erhältlich, ihre Wirkung über den Placeboeffekt hinaus ist aber nicht belegt. Das größte Risiko der Selbstbehandlung ist, dass eine nötige ärztliche Behandlung zu spät beginnt. Bei Zeichen wie Atemnot, plötzlichen Lähmungen, Sprach- oder Sehstörungen oder Ohnmacht gilt sofort der Notruf 112.

Frau spricht in einer Apotheke am Tresen mit einem Apotheker, im Hintergrund Regale mit weißen Schachteln
Bild: KI-generiert

Homöopathische Mittel lassen sich ohne Rezept in der Apotheke kaufen und ohne ärztlichen Rat einnehmen. Diese Seite erklärt, was du dabei über die Mittel, ihre Inhaltsstoffe und die Studienlage wissen solltest und wann eine Selbstbehandlung endet. Anleitungen zur Mittelwahl, zu Potenzen oder Dosierungen findest du hier nicht.

Was auf der Packung steht

Die meisten homöopathischen Fertigarzneimittel sind registriert, eine Zulassung brauchen sie nicht. Für die Registrierung muss der Hersteller keine Angaben über Wirkungen und Anwendungsgebiete machen und keine klinischen Prüfungen vorlegen.[2] Auf der Packung steht deshalb der Satz "Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation". Dazu kommt der Hinweis, bei während der Anwendung fortdauernden Krankheitssymptomen medizinischen Rat einzuholen.[1]

Hände halten eine kleine weiße Schachtel und ein Glasfläschchen mit Kügelchen über einem Küchentisch
Bild: KI-generiert

Für die Selbstbehandlung heißt das: Die Packung sagt dir nicht, wofür das Mittel gedacht ist. Wer ein bestimmtes Mittel für eine bestimmte Beschwerde kauft, folgt einer Empfehlung aus Büchern, aus dem Internet oder aus dem Bekanntenkreis. Bei der Registrierung eines Mittels prüft keine Behörde, wofür es angewendet wird.[2] Wie die Registrierung im Einzelnen abläuft, steht unter Homöopathische Mittel im Arzneimittelrecht.

Einzelmittel und Komplexmittel

In der Apotheke gibt es zwei Arten von Mitteln. Einzelmittel enthalten einen einzigen homöopathisch zubereiteten Ausgangsstoff. Komplexmittel enthalten mehrere davon, was das Arzneimittelgesetz ausdrücklich erlaubt.[3] Hahnemann selbst hielt es in keinem Fall für nötig, mehr als ein einfaches Mittel auf einmal zu geben, weil niemand wisse, wie sich mehrere Arzneistoffe in ihrer Wirkung gegenseitig verändern.[4]

Ob Einzel- oder Komplexmittel: Lies den Beipackzettel genau, vor allem die Hinweise, wann du ärztlichen Rat einholen sollst. Was hinter den Angaben wie D6 oder C30 steckt, erklärt Potenzen: D, C, Q und LM erklärt.

Was die Studienlage für die Selbstbehandlung bedeutet

Der australische Forschungsrat NHMRC wertete 2015 insgesamt 57 systematische Übersichtsarbeiten zu 68 Gesundheitsproblemen aus. Er fand für keine Krankheit verlässliche Belege, dass Homöopathie wirkt.[5] Die europäischen Wissenschaftsakademien (EASAC) halten fest, dass es für keine bekannte Krankheit robuste, wiederholbare Belege für eine Wirkung über den Placeboeffekt hinaus gibt.[5]

Eine Analyse in der Fachzeitschrift Lancet verglich 2005 jeweils 110 placebokontrollierte Studien zur Homöopathie und zur herkömmlichen Medizin. Wurden nur die großen, methodisch hochwertigen Studien betrachtet, blieb für die Homöopathie lediglich ein schwacher Hinweis auf eine spezifische Wirkung, für die herkömmlichen Behandlungen dagegen ein starker. Die Autoren werteten das als vereinbar mit der Annahme, dass die Wirkungen der Homöopathie Placeboeffekte sind.[11]

Auch die Cochrane-Übersichten, die nach festen, offen gelegten Regeln arbeiten, kommen zu keinem anderen Ergebnis. Sie untersuchten Homöopathie unter anderem bei Grippe, Reizdarm, Asthma, ADHS, Demenz und zur Geburtseinleitung. In keinem dieser Fälle reichten die Belege aus, um eine mögliche Wirkung verlässlich zu beurteilen.[5]

Dass es dir nach der Einnahme besser geht, beweist deshalb wenig. EASAC nennt neben dem Placeboeffekt zwei weitere Gründe: den natürlichen Verlauf vieler Beschwerden, die von selbst abklingen, und den Rückgang zur Mitte. Damit ist gemeint, dass Beschwerden, die gerade besonders stark sind, beim nächsten Mal oft schwächer ausfallen, ganz unabhängig von einer Behandlung.[5] Mehr dazu steht unter Der Placeboeffekt. Was es mit einer Verschlechterung nach der Einnahme auf sich hat, erklärt Erstverschlimmerung: was dahintersteckt.

Das größte Risiko: eine verpasste Behandlung

EASAC sieht die größte Gefahr darin, dass Kranke wegen eines homöopathischen Mittels später eine angemessene, wirksame Behandlung suchen. Dieses Risiko werde dadurch verstärkt, dass in der Werbung für Homöopathie die herkömmliche Medizin häufig schlechtgemacht werde.[5] Der NHMRC riet, Homöopathie nicht zur Behandlung von Erkrankungen einzusetzen, die chronisch oder ernst sind oder ernst werden können.[5]

Mann sitzt abends mit einer Wolldecke auf dem Sofa und blickt nachdenklich auf ein umgedrehtes Telefon
Bild: KI-generiert

Bei einer Selbstbehandlung bist du selbst dafür zuständig, solche Verläufe zu erkennen. Leg dir deshalb vorher fest, nach welcher Zeit oder bei welchen Zeichen du ärztlichen Rat holst. Beispiele, wie es ausgehen kann, wenn eine wirksame Behandlung zu spät beginnt, beschreibt Risiken: wenn wirksame Behandlung zu spät kommt.

Versprechen in Werbung und Ratgebern

In Büchern und auf Internetseiten werden homöopathische Mittel oft bestimmten Beschwerden zugeordnet. Für Werbung mit Arzneimitteln setzt das Heilmittelwerbegesetz Grenzen. Es verbietet irreführende Werbung, etwa wenn einem Mittel eine therapeutische Wirksamkeit beigelegt wird, die es nicht hat. Irreführend ist es auch, fälschlich den Eindruck zu erwecken, ein Erfolg sei sicher zu erwarten oder bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch träten keine schädlichen Wirkungen auf.[10]

Sei deshalb vorsichtig bei Aussagen wie "sanft und ohne Nebenwirkungen" oder "stärkt das Immunsystem". Solche Sätze klingen beruhigend, belegt sind sie nicht. Was Werbung für Homöopathie darf und was nicht, steht unter Was Werbung für Homöopathie darf.

Inhaltsstoffe, die du kennen solltest

Homöopathische Mittel enthalten neben dem verdünnten Ausgangsstoff einen Trägerstoff. Globuli bestehen aus Saccharose, auf die die Verdünnung aufgebracht wird. Verreibungen werden mit Milchzucker hergestellt. Flüssige Verdünnungen werden mit Alkohol hergestellt, für eine D6 nennt die Fachzeitschrift PTAheute als Beispiel 40-prozentigen Alkohol.[6] Das kann für Kinder, für Menschen mit einer Laktoseunverträglichkeit und für alle wichtig sein, die auf Alkohol verzichten müssen oder wollen. Wenn du unsicher bist, frag in der Apotheke nach der genauen Zusammensetzung, und sag in der Arztpraxis, welche Mittel du nimmst, auch wenn sie dir unbedenklich erscheinen. Mehr zu den Kügelchen steht unter Globuli: was in den Kügelchen steckt.

Niedrige Potenzen können außerdem noch messbare Mengen des Ausgangsstoffs enthalten. Ein Mittel wird nicht registriert, wenn es mehr als einen Teil pro Zehntausend der Ursubstanz enthält oder mehr als den hundertsten Teil der kleinsten Dosis, die in verschreibungspflichtigen allopathischen Arzneimitteln verwendet wird.[7] Wie wichtig die Qualität ist, zeigt ein Fall aus den USA: Bei homöopathischen Zahnungsmitteln für Babys wurden schwere Zwischenfälle bis hin zu Todesfällen gemeldet. Die Behörde FDA brachte sie mit schwankenden Mengen des Ausgangsstoffs Belladonna in Verbindung.[5]

Warnzeichen: wann du sofort den Notruf 112 wählst

Bei akuten, möglicherweise lebensbedrohlichen Zuständen ist die 112 die richtige Nummer, europaweit. Dazu gehören zum Beispiel:[8]

  • Ohnmacht[8]
  • Atemnot als mögliches Zeichen einer Lungenembolie oder eines Herzinfarkts[8]
  • neue Sprachstörungen, Sehstörungen oder Lähmungen als mögliche Zeichen eines Schlaganfalls[8]
  • ein allergischer Schock[8]
  • Unfälle mit schweren Verletzungen, Knochenbrüchen oder großem Blutverlust[8]
  • starke Schmerzen, etwa so stark wie Geburtswehen[8]

In diesen Fällen ist keine Zeit für einen Versuch mit Globuli oder anderen Hausmitteln.

Wann du zeitnah ärztlichen Rat brauchst

Nicht jede Beschwerde ist ein Notfall, manche kann aber auch nicht bis zum nächsten Praxistermin warten. Für solche dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Fälle gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117.[8] Er ist rund um die Uhr erreichbar und hilft außerhalb der Sprechzeiten bei Erkrankungen, mit denen du sonst in die Praxis gehen würdest. Der Anruf ist mit einem deutschen Telefonvertrag kostenlos. Für Zahnprobleme gibt es eigene Notdienste.[9] Als Beispiele nennt die Apotheken Umschau:[8]

Ärztin hört in einem hellen Behandlungszimmer einer älteren Patientin zu
Bild: KI-generiert
  • ein Baby, das plötzlich Fieber bekommt[8]
  • ein älterer Mensch, der durch einen Magen-Darm-Infekt so geschwächt ist, dass er kaum noch isst oder trinkt[8]
  • ständiges Erbrechen, etwa bei einer Migräne[8]
  • ein Hexenschuss, der dich fast bewegungsunfähig macht[8]

Auch wenn keines dieser Zeichen auftritt, gilt der Hinweis auf der Packung: Halten die Beschwerden während der Anwendung an, hol medizinischen Rat ein.[1] Bei Kindern, in der Schwangerschaft und bei chronischen Erkrankungen solltest du nichts auf eigene Faust behandeln, ohne vorher mit deiner Ärztin, deinem Arzt oder in der Apotheke gesprochen zu haben. Was Eltern zur Homöopathie bei Kindern wissen sollten, steht unter Homöopathie bei Kindern: was Eltern wissen sollten.

Fragen vor einer Selbstbehandlung

Diese Fragen helfen dir, eine Entscheidung zu treffen:

  • Weiß ich, was hinter meinen Beschwerden steckt, oder rate ich?
  • Bis wann muss es mir besser gehen, bevor ich in die Praxis gehe?
  • Nehme ich verordnete Medikamente, und weiß meine Ärztin oder mein Arzt, dass ich zusätzlich etwas nehme?
  • Vertrage ich die Trägerstoffe wie Milchzucker oder Alkohol?
  • Bin ich schwanger, oder geht es um ein Kind?
  1. Gesetz § 10 Arzneimittelgesetz (AMG): Kennzeichnung, Absatz 4. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 38 Arzneimittelgesetz (AMG): Registrierung homöopathischer Arzneimittel. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 4 Arzneimittelgesetz (AMG): Sonstige Begriffsbestimmungen, Absatz 26. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organon der Heilkunst, 4. Auflage (§§ 270 bis 272). Samuel Hahnemann, Arnoldische Buchhandlung, Dresden und Leipzig, digitalisiert bei Projekt Gutenberg. Stand 1829. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation Homeopathic products and practices: assessing the evidence and ensuring consistency in regulating medical claims in the EU. European Academies' Science Advisory Council (EASAC). Stand 09/2017. abgerufen am 29.10.2026
  6. Studie Wie werden Homöopathika hergestellt? (Cornelia Neth). PTAheute, Deutscher Apotheker Verlag. Stand 13.10.2022. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 39 Arzneimittelgesetz (AMG): Entscheidung über die Registrierung homöopathischer Arzneimittel, Absatz 2 Nr. 5b. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  8. Notruf 112 & Co: Wer hilft wann? (Roland Mühlbauer). Apotheken Umschau, Wort & Bild Verlag. Stand 09.02.2023. abgerufen am 29.10.2026
  9. Organisation 116117: Der ärztliche Bereitschaftsdienst. Kassenärztliche Bundesvereinigung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  10. Gesetz § 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG): Irreführende Werbung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  11. Studie Shang A, Huwiler-Müntener K, Nartey L, Jüni P, Dörig S, Sterne JA, Pewsner D, Egger M: Are the clinical effects of homoeopathy placebo effects? Comparative study of placebo-controlled trials of homoeopathy and allopathy. The Lancet 366(9487), S. 726 bis 732. Stand 08/2005. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.