Grundlagen der HomöopathieRatgeber
Was mit Konstitutionsmitteln gemeint ist
Ein Konstitutionsmittel ist in der klassischen Homöopathie ein Mittel, das nach Körperbau, Charakter, Gemüt und typischen Beschwerden eines Menschen ausgewählt wird und ihn über lange Zeit begleiten soll. Die Idee geht auf Hahnemanns Betonung des Gemütszustands und seine Lehre von den chronischen Krankheiten zurück. Verlässliche Belege für eine Wirkung über den Placeboeffekt hinaus gibt es nicht.

In homöopathischen Praxen und Ratgebern fällt oft der Begriff Konstitutionsmittel. Gemeint ist ein Mittel, das zum ganzen Menschen passen soll: zu seinem Aussehen, seinem Charakter, seinen Gewohnheiten und seinen Beschwerden. Diese Seite erklärt, woher die Idee stammt, wie Homöopathen Konstitutionstypen beschreiben und was Studien dazu sagen. Wir ordnen niemanden einem Typ zu und empfehlen keine Mittel, Potenzen oder Dosierungen.
Was mit Konstitution gemeint ist
Eine Konstitutionsbehandlung soll den ganzen Menschen erfassen. In der Homöopathie beschreiben Forscher aus dem Umfeld des Royal London Homoeopathic Hospital die Konstitution als Zusammenspiel von seelischen, körperlichen und allgemeinen Merkmalen.[4] Eine andere Arbeitsgruppe zählt die Persönlichkeit und allgemeine körperliche Merkmale dazu.[5]
Ein Konstitutionsmittel ist demnach das Mittel, dessen Beschreibung insgesamt am besten zu diesem Gesamtbild passen soll. In der klassischen Homöopathie wird es nach einem ausführlichen Erstgespräch gesucht. Wie lange das Erstgespräch dauert, schwankt stark: Die Stiftung Warentest ließ 2008 in 20 verdeckten Erstberatungen bei Homöopathen die Gesprächsdauer erfassen und kam auf 30 bis 180 Minuten.[7] Wie ein solches Erstgespräch aufgebaut ist, beschreibt Die homöopathische Anamnese.
Hahnemann und der Gemütszustand
Die Idee knüpft an Samuel Hahnemann an. Für ihn bestand eine Krankheit für den Arzt in der Gesamtheit ihrer Symptome.[1] Zu diesen Symptomen zählte er ausdrücklich den Gemütszustand. In der vierten Auflage seines "Organon der Heilkunst" von 1829 schreibt er, der Gemütszustand des Kranken gebe bei der Wahl eines Mittels "oft am meisten den Ausschlag".[1] Jeder kräftige Arzneistoff verändere bei Gesunden, die ihn prüfen, den Gemüts- und Geisteszustand, und zwar jeder anders.[1] Ohne Blick auf das Gemüt könne man nach seiner Lehre nie homöopathisch heilen, auch nicht bei akuten Krankheiten.[1]

Hahnemann nannte dazu Beispiele: Bestimmte Mittel würden bei einem ruhigen, gelassenen oder einem fröhlichen, heiteren Gemüt selten oder nie helfen.[1] Damit verband er einzelne Mittel mit Wesenszügen, ein Gedanke, den die Konstitutionsbehandlung aufgreift. Die Mittelnamen nennen wir nicht, weil sie sonst wie eine Zuordnung von Mensch und Mittel gelesen werden könnten. Wie Hahnemann zu seinem Ähnlichkeitsgedanken kam, steht unter Das Ähnlichkeitsprinzip.
Chronische Krankheiten und Miasmen
Der zweite Ursprung ist Hahnemanns Lehre von den chronischen Krankheiten. Sein Werk "Die chronischen Krankheiten" erschien in mehreren Teilen von 1828 bis 1838.[2] Darin und im Organon führte er alle echten chronischen Krankheiten auf ein "chronisches Miasm" zurück.[1] Er unterschied drei solche Miasmen. Das wichtigste nannte er Psora und hielt es für die "einzig wahre Grund-Ursache" zahlloser Krankheitsformen, die er mit einem juckenden Hautausschlag in Verbindung brachte.[1]
Gegen diese Grundursachen suchte Hahnemann eigene, "antipsorische" Mittel.[1] Zugleich verlangte er, jeden Krankheitsfall streng einzeln zu betrachten, und nannte das Individualisierung.[1] Beide Gedanken, das Mittel gegen eine tiefe Ursache und das Mittel für den einzelnen Menschen, finden sich in der heutigen Konstitutionsbehandlung wieder. Mehr zu Hahnemanns Werk steht unter Samuel Hahnemann: Leben und Werk.
Woher die Typbeschreibungen stammen
Grundlage der Mittelbeschreibungen sind nach Hahnemanns Lehre die Arzneiprüfungen an Gesunden. Freiwillige nehmen dabei einen Stoff ein und notieren über Tage jede Veränderung ihres Befindens, auch ihrer Stimmung. Die Prüfpersonen sollen gesund sein, sich vor Anstrengungen und Aufregung hüten und ihre Empfindungen genau beschreiben können.[1] Für spätere Prüfungen gab Hahnemann kleine, hoch verdünnte und potenzierte Gaben.[1] Aus vielen solchen Aufzeichnungen entstehen die Arzneimittelbilder, auf die sich auch die Typbeschreibungen stützen.
Der Begriff Konstitution wird nicht nur in der Homöopathie verwendet. Der Wiener Frauenarzt Bernhard Aschner begründete im 20. Jahrhundert eine eigene Konstitutionstherapie, die auch ältere Verfahren wie den Aderlass einbezog.[11] Worin sich Bachblüten und Homöopathie unterscheiden, erklärt Homöopathie, Schüßler-Salze und Bachblüten: die Unterschiede.
Wie Konstitutionstypen beschrieben werden
Homöopathische Lehrbücher beschreiben zu vielen Mitteln einen Menschentyp mit typischem Aussehen, Verhalten, Vorlieben und Ängsten. Wie gut solche Beschreibungen zu echten Menschen passen, hat eine Arbeitsgruppe am Royal London Homoeopathic Hospital untersucht. Sie entwickelte einen Fragebogen mit 152 Fragen zu 19 wichtigen Konstitutionsmitteln, acht Merkmale je Mittel.[4]

447 Patientinnen und Patienten der Klinik füllten ihn verwertbar aus. Am besten passte eine Lösung mit neun reinen Typen. Nur wenige Teilnehmer gehörten aber ausschließlich zu einem dieser Typen. Manche Gruppen fielen gerade dadurch auf, dass ihnen konstitutionelle Merkmale fehlten.[4] In einer zweiten Auswertung mit 472 Personen gaben die Befragten bei einer Wiederholung nach einer Woche ähnliche Antworten. Bei einem Teil der Gruppe lag die Übereinstimmung zwischen dem Ergebnis des Fragebogens und dem Mittel, das ein homöopathischer Arzt verordnet hatte, bei 75,8 Prozent.[5]
Solche Studien prüfen nur, ob die Typenbeschreibungen in sich stimmig sind und ob Homöopathen danach einheitlich verordnen. Ob das gewählte Mittel einem Menschen hilft, beantworten sie nicht. Die Autoren der ersten Studie räumen selbst Schwierigkeiten bei der Deutung ein und halten weitere Prüfungen für nötig.[4]
Was Studien zur individuellen Homöopathie zeigen
Ob individuell gewählte Mittel besser wirken als Placebo, hat eine Übersichtsarbeit von 2014 untersucht. Sie fand 32 randomisierte Studien zu 24 Erkrankungen. 20 davon hatten ein hohes Verzerrungsrisiko, nur drei lieferten nach Einschätzung der Autoren verlässliche Daten.[6] Die zusammengefassten Ergebnisse sprachen für einen kleinen Effekt. Wegen der niedrigen oder unklaren Qualität der Studien mahnen die Autoren aber zur Vorsicht und halten neue, hochwertige Studien für nötig.[6] Der Erstautor war laut der Veröffentlichung bei der British Homeopathic Association tätig.[6]
Die großen unabhängigen Bewertungen kommen zu einem klaren Ergebnis. Der australische Forschungsrat NHMRC wertete 2015 insgesamt 57 systematische Übersichtsarbeiten zu 68 Gesundheitsproblemen aus und fand für keine Krankheit verlässliche Belege einer Wirkung.[3] Die europäischen Wissenschaftsakademien (EASAC) halten fest, dass es für keine bekannte Krankheit robuste, wiederholbare Belege für eine Wirkung über den Placeboeffekt hinaus gibt.[3] Dass sich Menschen nach einer Behandlung besser fühlen, erklärt EASAC mit dem Placeboeffekt, dem natürlichen Verlauf vieler Beschwerden und dem Rückgang zur Mitte.[3] Mehr dazu steht unter Der Placeboeffekt und Was Studien zur Homöopathie zeigen.
Konstitutionsmittel im Arzneimittelrecht
Ein eigenes Arzneimittel namens Konstitutionsmittel gibt es nicht. Verordnet werden gewöhnliche homöopathische Einzelmittel. Die meisten sind nur registriert, und dafür muss der Hersteller keine Angaben über Wirkungen und Anwendungsgebiete machen.[8] Auf der Packung steht deshalb "Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation", zusammen mit dem Hinweis, bei fortdauernden Krankheitssymptomen medizinischen Rat einzuholen.[9]
Für Werbung gilt das Heilmittelwerbegesetz. Es verbietet irreführende Werbung, etwa wenn einem Mittel oder einer Behandlung eine therapeutische Wirksamkeit beigelegt wird, die es nicht hat, oder wenn fälschlich der Eindruck entsteht, ein Erfolg sei sicher zu erwarten.[10] Versprechen, ein gut gewähltes Konstitutionsmittel heile Beschwerden über Jahre oder ein ganzes Leben, müssen sich an diesen Regeln messen lassen. Mehr dazu steht unter Was Werbung für Homöopathie darf.
Was du bei einer Konstitutionsbehandlung bedenken solltest
Bei lang anhaltenden Beschwerden ist eine ärztliche Diagnose wichtig. EASAC sieht die größte Gefahr homöopathischer Behandlung darin, dass Kranke später zu einer wirksamen, belegten Behandlung finden.[3] Der australische Forschungsrat riet deshalb, Homöopathie nicht bei Erkrankungen einzusetzen, die chronisch oder ernst sind oder ernst werden können.[3]

Ein langes Gespräch, in dem jemand zuhört und nach dem ganzen Leben fragt, kann sich gut anfühlen. Über die Wirkung des Mittels sagt das nichts. Wenn du in homöopathischer Behandlung bist, sag deiner Ärztin oder deinem Arzt, was du nimmst. Wer Homöopathie in Deutschland anbieten darf, erklärt Wer Homöopathie anbieten darf. Die Grenzen der Selbstbehandlung beschreibt Selbstbehandlung mit Homöopathie: Grenzen und Risiken.
- Organon der Heilkunst, 4. Auflage (§§ 6, 8, 71 bis 75, 114 bis 121, 133, 134, 155, 207 bis 210). Samuel Hahnemann, Arnoldische Buchhandlung, Dresden und Leipzig, digitalisiert bei Projekt Gutenberg. Stand 1829. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Tischner, Rudolf: Hahnemann, Samuel. Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 513 bis 514. Stand 1966. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Homeopathic products and practices: assessing the evidence and ensuring consistency in regulating medical claims in the EU. European Academies' Science Advisory Council (EASAC). Stand 09/2017. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Davidson J, Fisher P, van Haselen R, Woodbury M, Connor K: Do constitutional types really exist? A further study using grade of membership analysis. British Homoeopathic Journal 90(3), S. 138 bis 147. Stand 07/2001. abgerufen am 29.10.2026
- Studie van Haselen RA, Cinar S, Fisher P, Davidson J: The Constitutional Type Questionnaire: validation in the patient population of the Royal London Homoeopathic Hospital. British Homoeopathic Journal 90(3), S. 131 bis 137. Stand 07/2001. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Mathie RT, Lloyd SM, Legg LA, Clausen J, Moss S, Davidson JR, Ford I: Randomised placebo-controlled trials of individualised homeopathic treatment: systematic review and meta-analysis. Systematic Reviews 3, Artikel 142. Stand 12/2014. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Heilpraktiker: Gesamteindruck positiv (Erstberatungen bei Homöopathen und TCM-Heilpraktikern). Stiftung Warentest, test.de. Stand 28.02.2008. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 38 Arzneimittelgesetz (AMG): Registrierung homöopathischer Arzneimittel. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 10 Arzneimittelgesetz (AMG): Kennzeichnung, Absatz 4. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG): Irreführende Werbung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Bernhard Aschner (Eintrag nach Czeike, Historisches Lexikon Wien). Wien Geschichte Wiki, Stadt Wien. Stand 25.11.2022. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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