Homöopathische ArzneimittelRatgeber
Mineralische Ausgangsstoffe: Salze, Säuren und Metalle
Mineralische Ausgangsstoffe sind Salze, Säuren, Metalle und andere anorganische oder organische Verbindungen, etwa Kochsalz (Natrium muriaticum), Eisenphosphat (Ferrum phosphoricum), Kieselsäure (Silicea) oder Arsen(III)-oxid (Arsenicum album). Feste und unlösliche Stoffe werden mit Milchzucker verrieben und dann verdünnt. Für giftige Stoffe gelten Verschreibungspflicht in niedrigen Verdünnungen und Grenzen bei der Registrierung.

Neben Pflanzen verarbeitet die Homöopathie Stoffe aus der unbelebten Natur und aus dem Chemielabor: Kochsalz, Eisenphosphat, Phosphorsäure, Silber, Quecksilber und Arsen. Auf den Packungen stehen sie unter lateinischen Namen wie Natrium muriaticum, Acidum phosphoricum oder Mercurius solubilis Hahnemanni. Hier erfährst du, welche Stoffgruppen dazugehören, wie aus einem unlöslichen Metall ein Mittel wird, welche Regeln für giftige Stoffe gelten und was die Forschung dazu sagt. Mittel, Potenzen und Dosierungen für bestimmte Beschwerden nennt diese Seite nicht.
Was zu den mineralischen Ausgangsstoffen zählt
Die Pharmazeutische Zeitung zählte 2006 im Homöopathischen Arzneibuch (HAB) 165 Monographien zu Mineralien sowie anorganischen und organischen Verbindungen. Daneben standen 273 frische Pflanzen, 129 getrocknete Pflanzenteile und 18 tierische Stoffe [1]. Die mineralische Gruppe ist damit die zweitgrößte. Der Begriff ist weit gefasst. Er reicht von Salzen und Säuren über Metalle bis zu Verbindungen, die erst im Labor entstehen.
Das Apothekenportal aponet.de nennt als Beispiele Kieselsäure (Silicea), Eisenphosphat (Ferrum phosphoricum) und Kochsalz (Natrium muriaticum) [2]. Viele dieser Namen folgen einem Muster: Das Metall oder Element steht vorn, die Verbindung dahinter, etwa Kalium phosphoricum oder Natrium sulfuricum.
Namen und Stoffe im Überblick
Die lateinischen Namen auf der Packung verraten oft, um welchen Stoff es geht. Für einige Namen aus diesem Artikel zeigt die Tabelle den Stoff und die Gruppe.
| Name auf der Packung | Stoff | Gruppe |
|---|---|---|
| Natrium muriaticum | Kochsalz [2] | Salz |
| Ferrum phosphoricum | Eisenphosphat [2] | Salz |
| Silicea | Kieselsäure [2] | Säure |
| Acidum phosphoricum | Phosphorsäure [5] | Säure |
| Argentum nitricum | Silbernitrat [3] | Metallsalz |
| Arsenicum album | Arsen(III)-oxid [6] | giftige Verbindung |
| Mercurius solubilis Hahnemanni | Quecksilberzubereitung nach Hahnemann [3] | Metallverbindung |
Salze
Wie Salze in homöopathischen Mitteln auftauchen, zeigt ein registriertes Komplexmittel, dessen Gebrauchsinformation unter anderem Ferrum phosphoricum, Kalium phosphoricum, Magnesium phosphoricum, Natrium sulfuricum, Natrium nitricum und Natrium bromatum aufführt. Alle liegen dort als Verreibung (Trit.) in Stufen zwischen D2 und D6 vor, als Trägerstoff dient Milchzucker [3]. Komplexmittel wie dieses enthalten mehrere Ausgangsstoffe, was das Arzneimittelgesetz ausdrücklich erlaubt [4].

Einige dieser Salze tauchen auch bei den Schüßler-Salzen auf. Worin sich beide Verfahren unterscheiden, erklärt der Artikel Homöopathie, Schüßler-Salze und Bachblüten: die Unterschiede.
Säuren
Säuren erkennst du am vorangestellten Wort Acidum. Acidum phosphoricum ist Phosphorsäure. In der Gebrauchsinformation eines Herstellers steht sie als Verdünnung in der Stufe C6, verarbeitet auf Streukügelchen aus Saccharose, mit dem Hinweis "Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation" [5]. Kieselsäure nennt aponet.de unter dem Namen Silicea. Die Gebrauchsinformation des genannten Komplexmittels führt Acidum silicicum als Bestandteil auf [2, 3].
Metalle und giftige Elemente
Unter den mineralischen Ausgangsstoffen sind auch Metalle und Elemente, die in größerer Menge giftig sind. Im genannten Komplexmittel stehen Silber (Argentum colloidale), Silbernitrat (Argentum nitricum), Mercurius solubilis Hahnemanni als Quecksilberzubereitung, schwarzes Antimonsulfid (Stibium sulfuratum nigrum) und Arsenicum album [3].

Arsenicum album ist Arsen(III)-oxid, ein weißer Feststoff. Schon weniger als 0,1 Gramm können tödlich sein [6]. Anorganisches Arsen ist laut Weltgesundheitsorganisation hochgiftig, die Internationale Agentur für Krebsforschung stuft Arsen und seine Verbindungen als krebserregend für den Menschen ein [7]. Quecksilber kann nach Angaben der WHO Nervensystem, Verdauung, Immunsystem, Lunge, Nieren, Haut und Augen schädigen. Es gibt das Metall selbst sowie anorganische und organische Verbindungen, die unterschiedlich giftig sind. Die WHO zählt Quecksilber zu den zehn Chemikalien, die für die öffentliche Gesundheit am bedenklichsten sind [8].
Verreibung unlöslicher Stoffe
Feste oder unlösliche Ausgangsstoffe werden deshalb mit Milchzucker (Lactose) verrieben, lösliche Stoffe meist zuerst als alkoholische Lösung angesetzt [9]. Danach geht es wie bei Pflanzen weiter: Die Stufen werden verdünnt, bei D-Potenzen 1 zu 10, bei C-Potenzen 1 zu 100 [9]. Auf Packungen erkennst du die Verreibung am Kürzel "Trit." für Trituration [3].

Wie wenig vom Stoff am Ende übrig ist, zeigt die Gebrauchsinformation des genannten Komplexmittels: Ferrum phosphoricum liegt dort als Verreibung D2 vor, Arsenicum album als Verreibung D6 [3]. Eine D2 enthält ein Hundertstel des Ausgangsstoffs, eine D6 ein Millionstel. Wie die Schritte im Einzelnen ablaufen, erklärt der Artikel Wie homöopathische Mittel hergestellt werden.
Milchzucker (Lactose) gehört seit Langem zu den Trägerstoffen der Homöopathie: Schon 1934 waren im Arzneibuch fünf Hilfsstoffe zugelassen, darunter Lactose-Monohydrat und Saccharose [1]. Die Gebrauchsinformation des Komplexmittels rät Menschen mit Zuckerunverträglichkeit zur Rücksprache mit dem Arzt und nennt Magen-Darm-Beschwerden bei Lactoseintoleranz, wenn größere Mengen eingenommen werden. Als mögliche Nebenwirkung führt sie verstärkten Speichelfluss auf [3]. Was in einem Mittel steckt, steht in der Packungsbeilage, Fragen dazu beantwortet die Apotheke.
Regeln für giftige Stoffe
Für giftige Ausgangsstoffe zieht das Recht Grenzen. Ein homöopathisches Mittel wird nicht registriert, wenn es mehr als einen Teil pro Zehntausend der Ursubstanz oder mehr als den hundertsten Teil der kleinsten Dosis eines verschreibungspflichtigen nicht homöopathischen Arzneimittels enthält oder wenn es der Verschreibungspflicht unterliegt [10]. Ein Teil auf zehntausend entspricht der Stufe D4. Zubereitungen aus Stoffen, die der Verschreibungspflicht unterliegen, sind grundsätzlich nur dann von ihr ausgenommen, wenn die Endkonzentration im Fertigprodukt die vierte Dezimalpotenz nicht übersteigt. Stärker konzentrierte Stufen wie D2 oder D3 bleiben verschreibungspflichtig [11]. Auch die Ausnahme für kleine Hersteller ist begrenzt. Wer höchstens 1.000 Packungen im Jahr in Verkehr bringt, braucht normalerweise keine Registrierung. Die Ausnahme entfällt aber unter anderem, wenn das Mittel verschreibungspflichtig ist [17].
Die europäischen Arzneimittelbehörden haben 2010 zusätzlich eine Liste der ersten sicheren Verdünnungen verabschiedet. Sie gilt ausdrücklich für Einzelmittel pflanzlichen, mineralischen und chemischen Ursprungs beim Menschen. Die erste sichere Verdünnung leitet sich aus toxikologischen Grenzwerten ab, etwa der täglich zulässigen Aufnahmemenge, und bezieht sich auf 10 Milliliter Lösung oder 10 Gramm Verreibung [12]. Bei Mischungen mehrerer Stoffe muss die Sicherheit eigens bewertet werden [12].
Zubereitungen nach Hahnemann
Einige mineralische Mittel tragen Hahnemanns Namen, etwa Mercurius solubilis Hahnemanni [3]. Hahnemann befasste sich auch selbst mit der Herstellung. Für das Mittel Causticum arbeitete er mit dem Apotheker Theodor Lappe aus Neudietendorf in Thüringen zusammen. Briefe aus dieser Zusammenarbeit liegen heute in Stuttgart und Karlsruhe. Aus ihr entstand die Idee eines homöopathischen Arzneibuchs, das Hahnemann aber nicht mehr verwirklichte [13]. Wie das heutige HAB entstand, steht im Artikel über die Herstellung, mehr über Hahnemann unter Samuel Hahnemann: Leben und Werk.
Was auf der Packung steht
Registrierte homöopathische Mittel nennen die Ursubstanzen nach Art und Menge und den Verdünnungsgrad mit den Symbolen der Arzneibücher [14]. Bei mineralischen Mitteln steht dort also der lateinische Name des Stoffs, etwa Arsenicum album, mit einer Angabe wie D6. Der Rat der europäischen Wissenschaftsakademien (EASAC) kritisiert diese Form. Bei anderen Fertigpackungen verlangt die EU eine Zutatenliste mit Mengen, bei homöopathischen Mitteln genügen der wissenschaftliche Name des Ausgangsstoffs und der Verdünnungsgrad. Dass im fertigen Mittel kein Wirkstoff oder nur eine winzige Menge steckt, verstehen viele Anwender laut EASAC wohl nicht [15].
Was die Forschung sagt
Ob ein Mittel aus einer Pflanze oder einem Mineral stammt, ändert an der Studienlage nichts. Der australische Forschungsrat NHMRC wertete 2015 insgesamt 57 systematische Übersichtsarbeiten mit 176 Einzelstudien aus. Er fand für keine Erkrankung verlässliche Belege einer Wirkung der Homöopathie [16]. EASAC kam 2017 zum selben Ergebnis und warnt, dass Menschen Schaden nehmen können, wenn sie wegen Homöopathie eine wirksame Behandlung aufschieben [15]. Der NHMRC rät, chronische, ernste oder möglicherweise ernste Erkrankungen nicht homöopathisch zu behandeln. Wer Homöopathie nutzt, soll das in der Praxis sagen und verordnete Behandlungen weiterführen [16]. Bei Stoffen wie Arsen und Quecksilber kommt die Frage der Herstellungsqualität dazu. EASAC verweist auf homöopathische Zahnungsmittel in den USA, bei denen schwankende Mengen des Ausgangsstoffs zu schweren Zwischenfällen führten, und fordert strengere Qualitätskontrollen [15]. Mehr dazu steht unter Was Studien zur Homöopathie zeigen und Risiken: wenn wirksame Behandlung zu spät kommt.
- Studie HAB 2005 als Vorbild in Europa. Pharmazeutische Zeitung, Ausgabe 22/2006. Stand 30.05.2006. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Homöopathie: Was Globuli, Potenzen und das Ähnlichkeitsprinzip bedeuten (Rüdiger Freund). aponet.de, Avoxa Mediengruppe Deutscher Apotheker. Stand 29.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Gebrauchsinformation eines registrierten homöopathischen Komplexmittels (Tabletten) mit Arsenicum album, Mercurius solubilis Hahnemanni und weiteren Verreibungen. Gebrauchs.info, Gebrauchsinformation des pharmazeutischen Unternehmers. Stand Stand der Information 10/2008, Gebrauchs.info 11/2011. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 4 Arzneimittelgesetz (AMG): Sonstige Begriffsbestimmungen, Absatz 26. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Gebrauchsinformation Acidum phosphoricum (Streukügelchen). medikamio, Gebrauchsinformation des pharmazeutischen Unternehmers. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Arsen(III)-oxid. Wikipedia. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Arsenic (Fact sheet). Weltgesundheitsorganisation (WHO). Stand 07.12.2022. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Mercury and health (Fact sheet). Weltgesundheitsorganisation (WHO). Stand 24.10.2024. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Wie werden Homöopathika hergestellt? (Cornelia Neth). PTAheute, Deutscher Apotheker Verlag. Stand 13.10.2022. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 39 Arzneimittelgesetz (AMG): Entscheidung über die Registrierung homöopathischer Arzneimittel, Absatz 2. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 5 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Introduction to the List of First Safe Dilutions. Homeopathic Medicinal Product Working Group (HMPWG) der Heads of Medicines Agencies, veröffentlicht von INFARMED. Stand 10.05.2010. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Philipp G: An unfulfilled wish of Hahnemann for a homoeopathic pharmacopoeia (Aufsatz auf Deutsch, Titel nach PubMed). Medizin, Gesellschaft und Geschichte 24 (2005), S. 243 bis 268. Stand 2005. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 10 Arzneimittelgesetz (AMG): Kennzeichnung, Absatz 4. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Homeopathic products and practices: assessing the evidence and ensuring consistency in regulating medical claims in the EU. European Academies' Science Advisory Council (EASAC). Stand 09/2017. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde NHMRC Statement: Statement on Homeopathy (NHMRC ref CAM02), abgerufen über das Internet-Archiv, Schnappschuss 26.09.2024. National Health and Medical Research Council (NHMRC), Australien. Stand 03/2015. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 38 Arzneimittelgesetz (AMG): Registrierung homöopathischer Arzneimittel. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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