Grundlagen der HomöopathieRatgeber

Potenzen: D, C, Q und LM erklärt

Eine Potenz gibt an, wie oft und in welchem Verhältnis ein homöopathisches Mittel verdünnt und verschüttelt wurde. D steht für 1 zu 10 je Schritt, C für 1 zu 100, Q oder LM für etwa 1 zu 50.000. Ab D24 oder C12 bleibt rechnerisch von einem Mol Ausgangsstoff weniger als ein Molekül übrig.

Eine Reihe kleiner Glasfläschchen mit klarer Flüssigkeit auf einem weißen Labortisch, daneben eine Pipette
Bild: KI-generiert

Auf jedem homöopathischen Mittel steht hinter dem lateinischen Namen ein Kürzel wie D6, C30 oder Q3. Dieses Kürzel heißt Potenz. Es sagt, in welchem Verhältnis das Mittel bei jedem Schritt verdünnt wurde und wie viele Schritte es waren. Hier rechnen wir vor, wie viel vom Ausgangsstoff bei welcher Potenz übrig bleibt, und erklären die Herkunft der Q- und LM-Potenzen. Welche Potenz bei welcher Beschwerde passen soll, steht hier nicht. Wir empfehlen keine Mittel, Potenzen oder Dosierungen.

Was eine Potenz bezeichnet

Der Buchstabe nennt das Mischverhältnis je Schritt, die Zahl die Anzahl der Schritte. Bei D-Potenzen, den Dezimalpotenzen, wird jeweils ein Teil der Vorstufe mit neun Teilen Lösungsmittel gemischt, also im Verhältnis 1 zu 10. Bei C-Potenzen, den Centesimalpotenzen, ist das Verhältnis 1 zu 100.[1] Eine D6 wurde demnach sechsmal im Verhältnis 1 zu 10 verdünnt, eine C3 dreimal im Verhältnis 1 zu 100.[1]

Hand gibt mit einer Pipette einen einzelnen Tropfen in ein kleines Glasfläschchen
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Das Lösungsmittel ist meist eine Mischung aus Alkohol und Wasser. Für eine D6 nennt die Fachzeitschrift PTAheute als Beispiel 40-prozentigen Alkohol. Feste oder unlösliche Stoffe werden mit Milchzucker zu Verreibungen verarbeitet.[1] Nach jeder Verdünnungsstufe wird das Gefäß von Hand verschüttelt.[1] Wie die einzelnen Schritte in der Herstellung ablaufen, beschreibt Wie homöopathische Mittel hergestellt werden.

Warum Homöopathen von Potenzieren sprechen

Das Wort Potenz verrät die Idee dahinter. Hahnemann ging davon aus, dass eine Arznei beim Verdünnen nicht schwächer wird, solange sie dabei gerieben oder geschüttelt wird. Er schrieb, die Arznei werde "bei jeder Theilung und Verkleinerung durch Reiben oder Schütteln potenzirt".[2] Auch heute gilt ein Mittel mit steigender Potenz im homöopathischen Sinn als "stärker".[1] Die europäischen Wissenschaftsakademien (EASAC) beschreiben diesen Grundsatz als Lehre von den kleinsten Gaben: Durch Verdünnen und Verschütteln soll die Wirksamkeit steigen.[3]

Die Pharmakologie sieht das anders. EASAC weist darauf hin, dass die Annahmen der Homöopathie einer sehr großen Menge an Belegen zur Dosis-Wirkungs-Beziehung widersprechen. Nach diesem Grundsatz der Arzneimittellehre hängt die Wirkung eines Stoffs von seiner Menge ab und lässt sich über seine Bindung an Rezeptoren im Körper erklären.[3]

Wie viel vom Ausgangsstoff übrig bleibt

Weil sich die Verhältnisse mit jedem Schritt multiplizieren, lässt sich der Anteil des Ausgangsstoffs genau ausrechnen. Eine D2 entspricht einer C1, eine D12 einer C6. Die folgende Tabelle zeigt den Anteil der Urtinktur oder Ursubstanz, der rechnerisch in der fertigen Verdünnung steckt.[1]

PotenzAnteil des Ausgangsstoffsals Zehnerpotenz
D1ein Zehntel10 hoch minus 1
D4ein Zehntausendstel10 hoch minus 4
D6 oder C3ein Millionstel10 hoch minus 6
D12 oder C6ein Billionstel10 hoch minus 12
D24 oder C12ein Quadrillionstel10 hoch minus 24
D30 oder C15eine Eins durch eine Eins mit 30 Nullen10 hoch minus 30
C30eine Eins durch eine Eins mit 60 Nullen10 hoch minus 60
C200eine Eins durch eine Eins mit 400 Nullen10 hoch minus 400

Die Zahlen gelten für die Lösung, aus der ein Mittel besteht. Bei Globuli wird diese Lösung zusätzlich auf Zuckerkügelchen aufgebracht und getrocknet.[1] Was dabei in einem einzelnen Kügelchen landet, erklärt Globuli: was in den Kügelchen steckt.

Die Avogadro-Zahl als Grenze

Stoffe bestehen aus einzelnen Teilchen, und man kann sie nicht beliebig oft teilen. Wie viele Teilchen in einer bestimmten Stoffmenge stecken, gibt die Avogadro-Konstante an. Ihr Wert gilt als exakt: 6,02214076 mal 10 hoch 23 Teilchen je Mol.[4] Ein Mol ist bei vielen Stoffen eine Menge zwischen einigen Gramm und einigen hundert Gramm.

Ein einzelner Tropfen fällt von einem Blatt in einen großen stillen See im Morgennebel
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Daraus folgt eine einfache Rechnung. Wer mit einem ganzen Mol eines Stoffs beginnt, hat nach einer D23 rechnerisch noch etwa sechs Moleküle in der Lösung. Ab einer D24 oder C12 ist es weniger als eines. Bei einer C30 müsste man eine unvorstellbar große Menge der Lösung durchsuchen, um mit einiger Wahrscheinlichkeit ein einziges Molekül des Ausgangsstoffs zu finden. EASAC hält fest, dass viele homöopathische Mittel so oft verdünnt sind, dass vom Ausgangsstoff nichts mehr übrig ist.[3]

Manche Homöopathen erklären eine Wirkung damit, dass das Wasser durch das Verschütteln einen Abdruck des Stoffs speichere. EASAC sieht diese Annahme als widerlegt an: Gelöste Stoffe beeinflussen die Struktur von Wasser nur auf eine Entfernung von Nanometern und für die Dauer von Nanosekunden oder weniger.[3] Den physikalischen Hintergrund vertieft Verdünnung, Avogadro-Zahl und Wassergedächtnis.

Q- und LM-Potenzen

Die dritte Reihe heißt Q- oder LM-Potenz, auch 50-Tausendstel-Potenz. Hahnemann beschrieb sie erst in der sechsten Auflage seines Hauptwerks "Organon der Heilkunst". Das Manuskript war nach Angaben seines Biografen Richard Haehl im Februar 1842 fertig, gedruckt wurde es aber erst 1921, fast 80 Jahre nach Hahnemanns Tod.[5] Für jede Stufe beschreibt die sechste Auflage ein Verhältnis von etwa 1 zu 50.000, dazu 100 kräftige Schüttelschläge von Hand. Mit der Lösung werden sehr kleine Kügelchen von der Größe eines Mohnsamens befeuchtet.[5]

Die beiden Namen haben verschiedene Väter. "Q" steht für das lateinische "quinquaginta milia", also 50.000, und geht auf den Homöopathen Jost Künzli von Fimmelsberg zurück. "LM" bevorzugte der Schweizer Rudolf Flury, der die Potenzen im 20. Jahrhundert wiederentdeckte. Die Abkürzung verbindet die römischen Zahlzeichen L für 50 und M für 1.000. Das Homöopathische Arzneibuch erlaubt beide Bezeichnungen und legt nur einheitliche Herstellungsvorschriften fest.[5]

Wie genau diese Vorschriften Hahnemann folgen, war unter Homöopathen umstritten. Der Apotheker Andreas Grimm wies 1991 darauf hin, dass die im Arzneibuch vorgesehenen Kügelchen etwa 3,3-mal so schwer seien wie die von Hahnemann. Das ergebe statt 1 zu 50.000 nur ein Verhältnis von etwa 1 zu 22.700.[5] Rechnerisch spielt das für die Frage, ob noch Ausgangsstoff vorhanden ist, keine große Rolle: Auch nach wenigen Q-Stufen liegt die Verdünnung weit jenseits der Avogadro-Grenze.

Wie oft geschüttelt wird

Die Zahl der Schüttelschläge hat sich im Lauf der Zeit verändert. In der vierten Auflage des Organon von 1829 schreibt Hahnemann, er habe die früher vorgeschriebenen zehn Schüttelschläge nach jeder Verdünnung auf zwei verringert, weil das Schütteln die Kräfte der Arznei nach seiner Erfahrung stärker entwickle, als er erwartet hatte.[2] Für die Q-Potenzen der sechsten Auflage sind es dagegen 100 Schläge.[5] Flury schlug die Fläschchen dafür auf ein festes Buch und ließ sich später von einem Buchbinder ein stoffbezogenes Brett anfertigen, nachdem er mehrere Bücher zerschlagen hatte.[5] Heute legt das Homöopathische Arzneibuch fest, wie Hersteller vorgehen.[1]

Älterer Mann schlägt in einem ruhigen alten Apothekenraum ein kleines Glasfläschchen auf ein stoffbezogenes Holzbrett
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Potenzen im Arzneimittelrecht

Für das Arzneimittelgesetz spielt die Verdünnung eine Rolle bei der Registrierung. Das Arzneimittelgesetz schließt die Registrierung aus, wenn das Mittel mehr als einen Teil pro Zehntausend der Ursubstanz enthält oder mehr als den hundertsten Teil der kleinsten Dosis, die in verschreibungspflichtigen allopathischen Arzneimitteln verwendet wird.[6] Die erste Grenze entspricht, gerechnet ab der Ursubstanz, einer D4. Nach EU-Recht soll dieser Mindestabstand zur Ausgangssubstanz die Sicherheit der Mittel gewährleisten. Registrierte Mittel müssen dafür ihre Wirksamkeit nicht nachweisen.[3]

Niedrige Potenzen können also noch messbare Mengen des Ausgangsstoffs enthalten, und manche Ausgangsstoffe sind giftig. EASAC nennt ein Beispiel aus den USA: Bei homöopathischen Zahnungsmitteln für Babys wurden schwere Zwischenfälle bis hin zu Todesfällen gemeldet. Die Behörde FDA brachte sie mit schwankenden Mengen des Ausgangsstoffs Belladonna in Verbindung.[3] Mehr zu den Regeln steht unter Homöopathische Mittel im Arzneimittelrecht.

Was Studien über Potenzen sagen

Dass eine bestimmte Potenz bei einer bestimmten Beschwerde besser wirkt als eine andere, ist nicht belegt. Der australische Forschungsrat NHMRC wertete 2015 insgesamt 57 systematische Übersichtsarbeiten zu 68 Gesundheitsproblemen aus und fand für keine Krankheit verlässliche Belege einer Wirkung.[3] EASAC schloss sich 2017 an: Es gebe für keine bekannte Krankheit robuste, wiederholbare Belege, dass Homöopathie besser wirkt als ein Placebo.[3] Wie Studien zur Homöopathie insgesamt ausfallen, steht unter Was Studien zur Homöopathie zeigen.

  1. Studie Wie werden Homöopathika hergestellt? (Cornelia Neth). PTAheute, Deutscher Apotheker Verlag. Stand 13.10.2022. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organon der Heilkunst, 4. Auflage (§ 278 mit Anmerkungen). Samuel Hahnemann, Arnoldische Buchhandlung, Dresden und Leipzig, digitalisiert bei Projekt Gutenberg. Stand 1829. abgerufen am 29.10.2026
  3. Organisation Homeopathic products and practices: assessing the evidence and ensuring consistency in regulating medical claims in the EU. European Academies' Science Advisory Council (EASAC). Stand 09/2017. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde CODATA Value: Avogadro constant. National Institute of Standards and Technology (NIST). Stand CODATA 2022. abgerufen am 29.10.2026
  5. Studie Jütte, Robert: The LM potencies in homoeopathy. From their beginnings to the present day. Institut für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung, Stuttgart (Herausgabe gefördert von ARCANA Dr. Sewerin). Stand 2007. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 39 Arzneimittelgesetz (AMG): Entscheidung über die Registrierung homöopathischer Arzneimittel, Absatz 2 Nr. 5b. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.