Grundlagen der Homöopathie

Die Homöopathie beruht auf zwei Annahmen von Samuel Hahnemann: Ähnliches soll mit Ähnlichem geheilt werden, und stark verdünnte, verschüttelte Stoffe sollen wirksamer werden. Große Übersichtsarbeiten fanden für keine Erkrankung einen verlässlichen Nachweis einer Wirkung über den Placeboeffekt hinaus.

Alter Apothekerschrank aus Holz mit weißen Porzellangefäßen, davor ein Mörser aus Stein im Morgenlicht
Bild: KI-generiert

Die Homöopathie geht auf den Arzt Samuel Hahnemann zurück, der sie 1796 erstmals beschrieb. Sie stützt sich auf zwei Annahmen. Ein Stoff, der bei Gesunden bestimmte Beschwerden auslöst, soll ähnliche Beschwerden bei Kranken heilen. Und wird der Stoff Schritt für Schritt verdünnt und dabei geschüttelt, soll seine Wirkung steigen statt sinken [1]. In diesem Bereich erklären wir die Begriffe, mit denen Homöopathinnen und Homöopathen arbeiten, und was über sie bekannt ist.

Die Artikel in diesem Bereich

Jeder Artikel beschreibt zuerst, was die Lehre sagt, und danach, was Studien und Fachgremien dazu festgestellt haben.

Wie die Lehre aufgebaut ist

Hahnemann legte seine Lehre im "Organon der Heilkunst" dar, das ab 1810 in mehreren Auflagen erschien. Krankheit besteht dort für den Arzt aus der Gesamtheit der Symptome, die er beim Kranken findet [2]. Welche Arznei passt, soll sich daran zeigen, welche Symptome sie bei gesunden Menschen hervorruft. Hahnemann schrieb, die Heilkraft einer Arznei lasse sich nur an ihren Wirkungen auf Gesunde erkennen [2]. Daraus entstanden die Arzneimittelprüfungen: Gesunde nehmen einen Stoff ein und notieren, was sie an sich beobachten.

Getrocknete Kräuter und Blüten auf Leinen neben einer Glasschale mit kleinen weißen Kügelchen
Bild: KI-generiert

In der Praxis läuft es meist so ab. Zuerst steht ein ausführliches Gespräch über Beschwerden, Lebensumstände und Befinden, die Anamnese. Danach sucht die Behandlerin oder der Behandler in Nachschlagewerken das Mittel, dessen Prüfsymptome dem Bild am nächsten kommen. Zuletzt wird eine Potenz gewählt, also eine bestimmte Verdünnungsstufe [1].

Was die Forschung dazu sagt

Der Wissenschaftliche Beirat der europäischen Akademien der Wissenschaften (EASAC) hat 2017 die vorliegenden Bewertungen zusammengefasst. Er hält die Erklärungen für eine Wirkung für unvereinbar mit Chemie und Physik. Es gebe keine bekannte Krankheit, für die robuste und wiederholbare Belege einer Wirkung über den Placeboeffekt hinaus vorliegen [1]. Der australische Forschungsrat NHMRC hatte 2015 für seine Bewertung 57 systematische Übersichtsarbeiten zu 68 Erkrankungen ausgewertet und kam zum selben Ergebnis [1]. Eine Auswertung von 110 Homöopathie-Studien in der Fachzeitschrift Lancet fand 2005, dass die Ergebnisse mit der Annahme vereinbar sind, die beobachteten Effekte seien Placeboeffekte [3]. Mehr dazu steht im Bereich Was die Wissenschaft sagt.

Was das für dich bedeutet

Registrierte homöopathische Arzneimittel tragen in Deutschland den Hinweis "Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation". Außerdem muss auf der Packung stehen, dass du bei anhaltenden Beschwerden medizinischen Rat einholen sollst [4]. Die Seiten in diesem Bereich empfehlen keine Mittel und keine Potenzen. Sie erklären Begriffe, damit du Aussagen in Praxis, Apotheke oder Werbung einordnen kannst.

  1. Organisation Homeopathic products and practices: assessing the evidence and ensuring consistency in regulating medical claims in the EU. European Academies' Science Advisory Council (EASAC). Stand September 2017. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organon der Heilkunst, 4. Auflage (§§ 8, 14 bis 22). Samuel Hahnemann, Arnoldische Buchhandlung, Dresden und Leipzig, digitalisiert bei Projekt Gutenberg. Stand 1829. abgerufen am 29.10.2026
  3. Studie Are the clinical effects of homoeopathy placebo effects? Comparative study of placebo-controlled trials of homoeopathy and allopathy (Shang A, Egger M u. a.). The Lancet 366 (2005), S. 726 bis 732. Stand 27.08.2005. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz § 10 Arzneimittelgesetz (AMG): Kennzeichnung. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026

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