Homöopathische ArzneimittelRatgeber
Pflanzen in der Homöopathie: Ausgangsstoffe und Giftpflanzen
Pflanzen sind die größte Gruppe der Ausgangsstoffe in der Homöopathie: Das Homöopathische Arzneibuch enthielt 2006 Monographien zu 273 frischen Pflanzen und 129 getrockneten Pflanzenteilen. Aus ihnen wird eine Urtinktur hergestellt und dann verdünnt. Darunter sind auch stark giftige Pflanzen wie Tollkirsche und Eisenhut, deren Zubereitungen in niedrigen Verdünnungen verschreibungspflichtig bleiben können.

Viele homöopathische Mittel tragen lateinische Pflanzennamen: Arnica montana, Belladonna, Pulsatilla, Calendula. Pflanzen und Pilze sind die mit Abstand größte Gruppe unter den Ausgangsstoffen. Darunter sind Gartenblumen wie die Ringelblume, aber auch stark giftige Pflanzen wie Tollkirsche und Eisenhut. Hier erfährst du, welche Pflanzen verwendet werden, wie aus ihnen eine Urtinktur wird, wie das Recht mit Giftpflanzen umgeht und was Studien über pflanzliche Homöopathika zeigen. Anwendungsgebiete, Potenzen und Dosierungen nennt diese Seite nicht.
Wie viele Pflanzen verwendet werden
Die Pharmazeutische Zeitung zählte 2006 im Homöopathischen Arzneibuch (HAB) Monographien zu 273 frischen Pflanzen und 129 Drogen, also getrockneten Pflanzenteilen. Zum Vergleich: Für Mineralien und chemische Verbindungen gab es 165 Monographien, für Tiere und tierische Produkte 18 [1]. Zusammen machen Pflanzen und Drogen damit gut zwei Drittel der Ausgangsstoffe aus.
Als Beispiele nennt das Apothekenportal aponet.de die Ringelblume (Calendula officinalis), die Wiesenküchenschelle (Pulsatilla pratensis) und die Tollkirsche (Atropa belladonna). Die Brennnessel (Urtica urens) dient dort als Beispiel für das Ähnlichkeitsprinzip [2]. Wie Hahnemann dieses Prinzip begründete, steht im Artikel Das Ähnlichkeitsprinzip. Wird ein Stoff auch im Europäischen Arzneibuch beschrieben, verweist das HAB darauf und ergänzt nur die homöopathische Herstellungsvorschrift. Die Pharmazeutische Zeitung nennt als Beispiel den Fenchel (Foeniculum vulgare) [1].
Pflanzen und Pilze im Überblick
Auf den Packungen steht meist der wissenschaftliche Name der Pflanze oder des Pilzes, oft verkürzt. Für einige Namen, die dir in Apotheke und Werbung begegnen, zeigt die Tabelle den deutschen Namen und was über die Herkunft bekannt ist.
| Name auf der Packung | Deutscher Name | Hinweis |
|---|---|---|
| Arnica montana | Arnika | angebaut, getrocknet und zur Urtinktur verarbeitet [4] |
| Calendula officinalis | Ringelblume | als pflanzlicher Ausgangsstoff genannt [2] |
| Pulsatilla pratensis | Wiesenküchenschelle | als pflanzlicher Ausgangsstoff genannt [2] |
| Urtica urens | Brennnessel | Beispiel für das Ähnlichkeitsprinzip [2] |
| Belladonna (Atropa belladonna) | Schwarze Tollkirsche | alle Teile giftig [5] |
| Aconitum napellus | Blauer Eisenhut | ganze Pflanze giftig, besonders die Wurzel [6] |
| Foeniculum vulgare | Fenchel | auch im Europäischen Arzneibuch beschrieben [1] |
| Amanita phalloides | Grüner Knollenblätterpilz | Gehalt giftiger Inhaltsstoffe wird eingestellt [1] |
Frische Pflanze oder Droge
Das HAB unterscheidet, ob ein Mittel aus der frischen Pflanze oder aus getrockneten Teilen hergestellt wird. Auch in der Sicherheitsliste der europäischen Arzneimittelbehörden wird bei pflanzlichen Ausgangsstoffen der verwendete Pflanzenteil genannt und ob der Rohstoff frisch oder getrocknet ist [3].

Am Beispiel Arnika beschreibt PTAheute den Weg vom Feld zur Urtinktur. Die Pflanze wird angebaut, geerntet und fachgerecht getrocknet und vor der Weiterverarbeitung chemisch und physikalisch geprüft. Dann werden die Pflanzenteile zerkleinert, mit Wasser und Alkohol angesetzt und rund zehn Tage stehen gelassen. Zum Schluss wird der Ansatz gepresst und gefiltert [4]. Aus dieser Urtinktur entstehen durch Verdünnen und Verschütteln die Potenzen. Die einzelnen Schritte erklärt der Artikel Wie homöopathische Mittel hergestellt werden.
Giftpflanzen als Ausgangsstoff
Einige der bekanntesten Mittel stammen von stark giftigen Pflanzen. Die Schwarze Tollkirsche (Atropa belladonna) ist ein Nachtschattengewächs. Alle Teile der Pflanze sind giftig, besonders Blätter und Samen. Verantwortlich sind Tropan-Alkaloide, vor allem Hyoscyamin und Scopolamin [5]. Wer Pflanzenteile in den Mund nimmt oder verschluckt, bekommt rasch Symptome wie gerötete Haut, trockene Schleimhäute, Unruhe, Verwirrtheit, erhöhte Körpertemperatur, Erbrechen und Halluzinationen [5]. Die glänzenden, blauschwarzen Beeren erinnern an Kirschen [5].

Beim Blauen Eisenhut (Aconitum napellus) ist die ganze Pflanze giftig, besonders die Wurzel. Der Giftstoff heißt Aconitin. Schon der Kontakt mit dem Mund kann brennen, kribbeln und taub machen. Nach dem Verschlucken drohen schwere Magen-Darm-Beschwerden, Sehstörungen und lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen [6].
Für solche Ausgangsstoffe gelten besondere Regeln. Bei giftigen Inhaltsstoffen wird der Gehalt im Ausgangsmaterial eingestellt [1]. Die europäischen Arzneimittelbehörden haben 2010 eine Liste der ersten sicheren Verdünnungen verabschiedet. Sie gilt für homöopathische Zubereitungen pflanzlichen, mineralischen und chemischen Ursprungs und bezieht sich auf 10 Milliliter Lösung oder 10 Gramm Verreibung [3]. In Deutschland sind homöopathische Zubereitungen aus Stoffen, die der Verschreibungspflicht unterliegen, grundsätzlich nur dann von ihr ausgenommen, wenn die Endkonzentration im Fertigprodukt die vierte Dezimalpotenz nicht übersteigt [7]. Für Belladonnae folium, die Tollkirschenblätter, nennt die Anlage 1 der Verordnung zusätzlich eine Ausnahme für orale homöopathische Zubereitungen, die nach bestimmten Herstellungsvorschriften des Homöopathischen Arzneibuchs hergestellt sind [15]. Ein verschreibungspflichtiges Mittel kann außerdem nicht als homöopathisches Arzneimittel registriert werden [8].
Die erste sichere Verdünnung leitet sich aus toxikologischen Grenzwerten ab, etwa der täglich zulässigen Aufnahmemenge eines giftigen Inhaltsstoffs. Sie gilt nur für Einzelmittel. Bei Mischungen mehrerer Stoffe muss die Sicherheit gesondert bewertet werden, wofür die Liste nur Daten liefert [3].
Wenn die Verdünnung nicht stimmt
Dass Herstellungsfehler bei Giftpflanzen gefährlich werden können, zeigt ein Fall aus den USA. Nach einer Untersuchung der Arzneimittelbehörde FDA wurden bei homöopathischen Zahnungsprodukten für Säuglinge schwere unerwünschte Ereignisse gemeldet, darunter Todesfälle. Die Giftigkeit hing mit schwankenden Mengen des Ausgangsstoffs Belladonna zusammen. Der Rat der europäischen Wissenschaftsakademien (EASAC) leitet daraus ab, dass Qualitätskontrolle und Sicherheitsbewertung homöopathischer Mittel strenger überwacht werden müssen [11].
Pilze
Auch Pilze dienen als Ausgangsstoff. Die Pharmazeutische Zeitung nennt den Grünen Knollenblätterpilz (Amanita phalloides) als Beispiel für einen Stoff, dessen giftige Inhaltsstoffe im HAB auf einen festen Gehalt eingestellt werden [1]. Pilze können Schwermetalle anreichern [9]. Eine Untersuchung eines Herstellers mit neun Pflanzenarten und einem Pilz zeigte, dass Cadmium, Blei und Quecksilber bei der Herstellung der Urtinktur größtenteils im Pressrückstand bleiben. Untersucht wurden Pflanzen von zwei belasteten Standorten im Vergleich mit Referenzmaterial des Herstellers. Keine der Urtinkturen aus Pflanzen überschritt die vorgeschriebenen Grenzwerte, auch nicht bei stark belasteten Standorten. Nur die Urtinktur aus dem Fliegenpilz (Amanita muscaria) enthielt nennenswerte Schwermetallmengen. Die Autoren raten deshalb, vor allem Ausgangsstoffe wie Pilze, die Schwermetalle anreichern, dauerhaft zu kontrollieren [9].

Pflanzliche Homöopathika und Pflanzenheilkunde
Auf pflanzlichen Arzneimitteln der Phytotherapie und auf pflanzlichen Homöopathika steht gleichermaßen ein Pflanzenname. Der Unterschied liegt in der Verdünnung. Eine Urtinktur ist ein alkoholischer Pflanzenauszug [4]. Homöopathische Mittel werden daraus aber weiter verdünnt, in jedem Schritt 1 zu 10 bei D-Potenzen oder 1 zu 100 bei C-Potenzen [4]. Bei hohen Potenzen ist rechnerisch kein Molekül des Ausgangsstoffs mehr enthalten [2]. Schon bei einer D6 ist von der Urtinktur nur noch ein Millionstel übrig, bei einer C6 ein Billionstel. Wie sich Homöopathie von Schüßler-Salzen und Bachblüten unterscheidet, erklärt der Artikel Homöopathie, Schüßler-Salze und Bachblüten.
Was auf der Packung steht
Auf registrierten homöopathischen Mitteln stehen die Ursubstanz nach Art und Menge und der Verdünnungsgrad mit den Symbolen der Arzneibücher. Die wissenschaftliche Bezeichnung darf durch einen Phantasienamen ergänzt werden [10]. Deshalb findest du auf der Packung meist den lateinischen Namen der Pflanze, etwa Arnica montana, gefolgt von einer Angabe wie D6 oder C30.
Der Rat der europäischen Wissenschaftsakademien (EASAC) kritisiert diese Kennzeichnung. Bei anderen Fertigpackungen verlangt die EU eine Zutatenliste mit Mengen, bei homöopathischen Mitteln genügen der wissenschaftliche Name des Ausgangsstoffs und der Verdünnungsgrad. Dass im fertigen Mittel kein Wirkstoff oder nur eine winzige Menge steckt, verstehen viele Anwender laut EASAC wohl nicht [11].
Was Studien über pflanzliche Mittel zeigen
Eine systematische Übersicht von 1998 nannte Arnica montana das homöopathische Mittel, das in placebokontrollierten Studien am häufigsten untersucht wurde. Sie fand acht placebokontrollierte Studien, die meisten mit schweren methodischen Mängeln. Insgesamt sprachen sie nicht dafür, dass homöopathische Arnika besser wirkt als ein Placebo [12]. Eine spätere Studie mit 62 auswertbaren Patienten nach einer Handoperation fand bei Schmerzen, Blutergüssen und Schwellung keinen Unterschied zwischen Arnika und Placebo [14]. Mehr zu Arnika und anderen bekannten Einzelmitteln steht unter Arnica, Belladonna und Co.
Über alle Ausgangsstoffe hinweg wertete der australische Forschungsrat NHMRC 2015 insgesamt 57 systematische Übersichtsarbeiten mit 176 Einzelstudien aus. Er fand für keine Erkrankung verlässliche Belege, dass Homöopathie wirkt, und rät, chronische, ernste oder möglicherweise ernste Erkrankungen nicht homöopathisch zu behandeln. Wer Homöopathie nutzt, soll das in der Praxis sagen und verordnete Behandlungen weiterführen [13]. EASAC kam 2017 zum selben Ergebnis [11]. Die Studienlage im Einzelnen erklärt der Artikel Was Studien zur Homöopathie zeigen.
- Studie HAB 2005 als Vorbild in Europa. Pharmazeutische Zeitung, Ausgabe 22/2006. Stand 30.05.2006. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Homöopathie: Was Globuli, Potenzen und das Ähnlichkeitsprinzip bedeuten (Rüdiger Freund). aponet.de, Avoxa Mediengruppe Deutscher Apotheker. Stand 29.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Introduction to the List of First Safe Dilutions. Homeopathic Medicinal Product Working Group (HMPWG) der Heads of Medicines Agencies, veröffentlicht von INFARMED. Stand 10.05.2010. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Wie werden Homöopathika hergestellt? (Cornelia Neth). PTAheute, Deutscher Apotheker Verlag. Stand 13.10.2022. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde BfR-Giftgarten: Schwarze Tollkirsche (Atropa belladonna L.). Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Stand 26.03.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde BfR-Giftgarten: Blauer Eisenhut (Aconitum napellus L.). Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Stand 10.03.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 5 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 39 Arzneimittelgesetz (AMG): Entscheidung über die Registrierung homöopathischer Arzneimittel, Absatz 2. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Busch J, Werner W, Huwer A: Study of the risk of heavy metal transfer to homoeopathic mother tinctures. Pharmeuropa Bio and Scientific Notes 2012, S. 55 bis 71. Stand 04/2012. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 10 Arzneimittelgesetz (AMG): Kennzeichnung, Absatz 4. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Homeopathic products and practices: assessing the evidence and ensuring consistency in regulating medical claims in the EU. European Academies' Science Advisory Council (EASAC). Stand 09/2017. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Ernst E, Pittler MH: Efficacy of homeopathic arnica: a systematic review of placebo-controlled clinical trials. Archives of Surgery 133(11), S. 1187 bis 1190. Stand 11/1998. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde NHMRC Statement: Statement on Homeopathy (NHMRC ref CAM02), abgerufen über das Internet-Archiv, Schnappschuss 26.09.2024. National Health and Medical Research Council (NHMRC), Australien. Stand 03/2015. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Stevinson C, Devaraj VS, Fountain-Barber A, Hawkins S, Ernst E: Homeopathic arnica for prevention of pain and bruising: randomized placebo-controlled trial in hand surgery. Journal of the Royal Society of Medicine 96(2), S. 60 bis 65. Stand 02/2003. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Anlage 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV): Stoffe und Zubereitungen, die der Verschreibungspflicht unterliegen. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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