Recht und KostenRatgeber

Wer Homöopathie anbieten darf: Ärzte, Heilpraktiker und ihre Grenzen

Kranke behandeln dürfen in Deutschland Ärztinnen und Ärzte und Personen mit einer Heilpraktikererlaubnis. Eine eigene Ausbildung oder Erlaubnis nur für Homöopathie gibt es nicht. Die ärztliche Zusatzbezeichnung Homöopathie hat der Deutsche Ärztetag 2022 aus der Muster-Weiterbildungsordnung gestrichen; wer sie schon hat, darf sie in der Regel weiterführen.

Helles Sprechzimmer mit Holzschreibtisch, zwei Stühlen und geschlossenem Notizbuch, Pflanzen auf der Fensterbank
Bild: KI-generiert

"Homöopath" ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung mit eigener Ausbildung. Wer homöopathisch behandeln will, braucht dieselbe Erlaubnis wie für jede andere Behandlung von Kranken. Das sind in der Praxis zwei Gruppen: Ärztinnen und Ärzte sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.

Wer Kranke behandeln darf

Die Grundregel steht im Heilpraktikergesetz von 1939. Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein, braucht eine Erlaubnis. Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit, mit der Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen.[1] Das Gesetz bezieht sich auf die Behandlung von Menschen; für Tiere gelten eigene Regeln (siehe unten). Wer ohne ärztliche Zulassung und ohne diese Erlaubnis die Heilkunde ausübt, macht sich strafbar; das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.[2]

Homöopathie ist dabei keine Ausnahme. Wer Beschwerden erfragt und dafür ein Mittel auswählt, will Krankheiten behandeln und übt damit Heilkunde aus. Ausgenommen ist nur, was nicht berufs- oder gewerbsmäßig geschieht, etwa wenn du für dich selbst ein Mittel kaufst.[1] Was dabei zu beachten ist, steht auf der Seite Selbstbehandlung mit Homöopathie: Grenzen und Risiken.

Ärztinnen und Ärzte

Ärztinnen und Ärzte dürfen mit ihrer Approbation homöopathisch behandeln. Lange konnten sie dafür eine eigene Qualifikation erwerben, die Zusatzbezeichnung Homöopathie nach einer Weiterbildung. Die Ärztekammer Bremen strich sie als erste Kammer aus ihrer Weiterbildungsordnung, bis Mai 2022 hatten 13 von 17 Landesärztekammern nachgezogen. Am 26.05.2022 strich der 126. Deutsche Ärztetag die Zusatzbezeichnung auch aus der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.[3]

Großer leerer Versammlungssaal mit Stuhlreihen und Rednerpult im Tageslicht hoher Fenster
Bild: KI-generiert

Das ist kein Behandlungsverbot. In der Aussprache des Ärztetags hieß es, es gehe nicht darum, Menschen den Einsatz homöopathischer Mittel zu verbieten. Aufgabe der Kammern sei es, überprüfbare Lernziele festzulegen und abzuprüfen.[3] Die Landesärztekammer Baden-Württemberg betonte 2022 ebenfalls, dass homöopathische Anwendung aufgrund der Freiheit der Berufsausübung erlaubt bleibe; entfallen würde nur die offizielle Zertifizierung durch die Kammer.[4]

Wer die Zusatzbezeichnung schon erworben hat, darf sie in der Regel weiterführen. In Bremen klagte ein Arzt gegen die Streichung. Das Oberverwaltungsgericht Bremen wies die Klage 2021 als unzulässig ab, weil er seine Zusatzbezeichnung auch unter der neuen Ordnung weiterführen könne; das Bundesverwaltungsgericht wies im Januar 2022 die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück.[5] Auch Baden-Württemberg sah bei seinen Plänen Bestandsschutz für bisherige Inhaber vor.[4]

Daneben vergibt der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) ein eigenes Homöopathie-Diplom. Ein Vertrag zwischen einer Krankenkasse und der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vertretenen Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung erkannte es neben der Zusatzbezeichnung als Nachweis an. Teilnehmende Ärzte mussten sich zudem regelmäßig fortbilden, mit mindestens 100 Fortbildungspunkten in fünf Jahren, überwiegend zur Einzelmittelhomöopathie.[6]

Abrechnung ärztlicher Leistungen

Ärztliche homöopathische Leistungen haben eigene Nummern in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): die homöopathische Erstanamnese mit einer Mindestdauer von einer Stunde (Nr. 30) und die Folgeanamnese mit mindestens 30 Minuten (Nr. 31).[7] Die Leistungsbeschreibung der Erstanamnese umfasst ein Gespräch nach biographischen und homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung, die Repertorisation und die Gewichtung der Symptome, um ein homöopathisches Einzelmittel zu finden. Die Folgeanamnese ist für eine laufende Behandlung nach den Regeln der Einzelmittelhomöopathie gedacht.[7] Gesetzlich versicherte Patienten konnten solche Leistungen bei teilnehmenden Ärzten bisher über Verträge zur besonderen Versorgung in Anspruch nehmen. Diese Verträge enden nach einem Fachbeitrag der Zeitschrift "Abrechnung aktuell" mit der Kassenreform zum 31.12.2026.[8] In der gesetzlichen Krankenversicherung wird ärztliche Behandlung von Ärztinnen und Ärzten erbracht.[21] Heilpraktiker gehören nicht dazu; ihre Leistungen bezahlen Patientinnen und Patienten nach dem Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium größtenteils selbst.[11] Was die Kassen noch zahlen, steht auf der Seite Zahlt die Krankenkasse Homöopathie?

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

Heilpraktiker brauchen eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Die Durchführungsverordnung nennt die Voraussetzungen: Wer sie erhalten will, muss mindestens 25 Jahre alt sein, mindestens einen Volksschulabschluss (heute Hauptschulabschluss) haben, zuverlässig und gesundheitlich geeignet sein. Außerdem prüft das Gesundheitsamt Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Erlaubnis wird versagt, wenn die Überprüfung ergibt, dass die Person eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder ihrer Patienten wäre.[9]

Frau in den Vierzigern lernt abends am Schreibtisch mit geschlossenen Lehrbüchern und Notizblock im Lampenlicht
Bild: KI-generiert

Für diese Überprüfung gelten seit dem 22.03.2018 bundesweite Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums, die unter Beteiligung der Länder entstanden sind.[10] Eine geregelte Ausbildung gibt es nicht. Ein Gutachten im Auftrag des Ministeriums beschrieb 2024 die fehlende Reglementierung der Ausbildung und eine erhebliche Spannbreite bei Ausbildung und Qualifikation. Viele Anwärter besuchen Vorbereitungskurse oder lernen im Selbststudium. Etwa 42 Prozent der befragten Heilpraktiker ordneten ihre Methoden der Komplementärmedizin zu.[11]

Neben der allgemeinen Erlaubnis gibt es sektorale Heilpraktikererlaubnisse, die auf ein Gebiet beschränkt sind, etwa auf Psychotherapie oder Physiotherapie. Von den Inhabern einer sektoralen Erlaubnis für Psychotherapie ordneten 59 Prozent ihre Methoden der wissenschaftlich orientierten Medizin zu, in der Physiotherapie 71 Prozent.[11] Heilpraktiker sind auch in der Kommission D vertreten, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu homöopathischen Mitteln berät: Der Anwendungsbereich Heilpraktiker hat dort eigene Sitze.[17]

Grenzen für Heilpraktiker

Bestimmte übertragbare Krankheiten dürfen nur Ärztinnen und Ärzte feststellen und behandeln. Das Infektionsschutzgesetz nennt dazu meldepflichtige Krankheiten, Infektionen mit meldepflichtigen Erregern und sexuell übertragbare Krankheiten.[12] Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen Apotheken nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung abgeben.[13] Ein Heilpraktiker kann also kein Rezept für ein verschreibungspflichtiges Mittel ausstellen.

Für die meisten homöopathischen Mittel spielt das keine Rolle. Homöopathische Zubereitungen aus verschreibungspflichtigen Stoffen sind von der Verschreibungspflicht ausgenommen, wenn die Endkonzentration im Fertigprodukt den Wert der vierten Dezimalpotenz (1 zu 10.000) nicht übersteigt.[14] Registrierte homöopathische Mittel dürfen überhaupt nicht verschreibungspflichtig sein.[15]

Apotheken

In der Apotheke bekommst du homöopathische Mittel, eine Behandlungserlaubnis ist damit nicht verbunden. Arzneimittel dürfen an Verbraucher grundsätzlich nur in Apotheken abgegeben werden, solange sie nicht ausdrücklich für den Verkauf außerhalb freigegeben sind.[18] Auf apothekenpflichtigen registrierten Homöopathika steht deshalb der Hinweis "Apothekenpflichtig".[19] Wie die Mittel rechtlich eingeordnet sind, erklärt die Seite Homöopathische Mittel im Arzneimittelrecht.

Homöopathie bei Tieren

Für Tiere gilt eigenes Recht. Seit dem 28.01.2022 stellte das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) die Anwendung von Humanarzneimitteln bei Tieren unter einen Tierarztvorbehalt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regel mit Beschluss vom 29.09.2022 teilweise für nichtig: Soweit es um nicht verschreibungspflichtige, registrierte homöopathische Humanarzneimittel bei Tieren geht, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, verletzt der Vorbehalt die Berufsfreiheit der beschwerdeführenden Tierheilpraktikerinnen.[16] Für Tiere, die Lebensmittel liefern, bleibt der Vorbehalt bestehen.[16] Mehr dazu steht auf der Seite Homöopathie bei Tieren.

Ruhiger Hund liegt auf einer Decke in einem tierärztlichen Behandlungsraum im weichen Tageslicht
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Die Debatte um das Heilpraktikerrecht

Das Heilpraktikerrecht steht seit Jahren in der Diskussion, weil die Ausbildung nicht geregelt ist und die Befugnis zur Ausübung der Heilkunde weit reicht. Im April 2021 erschien ein Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht von Christof Stock im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums. Weil Daten fehlten, ließ das Ministerium 2023 und 2024 ein empirisches Gutachten über Berufsstand, Ausbildung, Methoden und Patientensicherheit erstellen. Das Ministerium hält danach eine vertiefte Prüfung für erforderlich, bei der vor allem die Versorgungslandschaft und die Patientensicherheit wichtig sind.[11]

Worauf du achten kannst

Frag vor einer Behandlung, ob die Person Ärztin oder Arzt ist oder eine Heilpraktikererlaubnis hat. Beides ist eine Voraussetzung, um überhaupt Kranke behandeln zu dürfen.[1] Bei Ärzten kannst du nach der Zusatzbezeichnung fragen, bei Heilpraktikern nach ihrer Ausbildung. Kläre die Kosten vorab, denn die gesetzlichen Kassen zahlen ab 2027 auch keine Satzungsleistungen mehr.[22] Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung dürfen Versicherte Heilpraktiker in Anspruch nehmen, soweit der Tarif nichts anderes bestimmt.[20] Wie private Versicherer Heilpraktiker-Rechnungen behandeln, beschreibt Brille, Heilpraktiker und Hilfsmittel. Was Anbieter in ihrer Werbung versprechen dürfen, steht auf der Seite Was Werbung für Homöopathie darf.

  1. Gesetz § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG). Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 5 Heilpraktikergesetz (HeilprG). Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  3. Organisation Keine Homöopathie mehr in der (Muster-)Weiterbildungsordnung. Bundesärztekammer. Stand 26.05.2022. abgerufen am 29.10.2026
  4. Erstes Votum gegen Zusatzbezeichnung Homöopathie in Baden-Württemberg. Deutsches Ärzteblatt. Stand 26.07.2022. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation Bremen: Keine Revision im Homöopathiestreit. Bundesärztekammer. Stand 10.02.2022. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gemäß § 140a SGB V (Lesefassung, 7. Nachtrag), § 4. Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein. Stand 01.01.2026. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Gebührenverzeichnis Nr. 30 und 31. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  8. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: GKV-Spargesetz stoppt Verordnung von Cannabisblüten, Globuli und Co. ab sofort. Abrechnung aktuell (AAA) 08/2026, IWW Institut. Stand 29.07.2026. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz § 2 Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV 1). Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  10. Behörde Heilpraktikeranwärter-Leitlinie. Bundesministerium für Gesundheit. Stand 15.12.2025. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde Kurzbericht zum Forschungsvorhaben "Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen". Bundesministerium für Gesundheit. Stand 10/2024. abgerufen am 29.10.2026
  12. Gesetz § 24 Infektionsschutzgesetz (IfSG): Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  13. Gesetz § 48 Arzneimittelgesetz (AMG): Verschreibungspflicht, Absatz 1. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  14. Gesetz § 5 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  15. Gesetz § 39 Arzneimittelgesetz (AMG): Entscheidung über die Registrierung homöopathischer Arzneimittel, Absatz 2 Nr. 6. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  16. Behörde Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig (Pressemitteilung Nr. 92/2022 zum Beschluss 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21). Bundesverfassungsgericht. Stand 16.11.2022. abgerufen am 29.10.2026
  17. Behörde Kommission D: Mitglieder und Sitzungen. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  18. Gesetz § 43 Arzneimittelgesetz (AMG): Apothekenpflicht. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  19. Gesetz § 10 Arzneimittelgesetz (AMG): Kennzeichnung, Absatz 4. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  20. Organisation Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009), § 4 Abs. 2. Verband der Privaten Krankenversicherung. Stand 06/2024. abgerufen am 29.10.2026
  21. Gesetz § 15 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V): Ärztliche Behandlung, Absatz 1. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  22. Gesetz GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Artikel 1 Nr. 8 und Artikel 8 (Inkrafttreten), BGBl. 2026 I Nr. 228. Bundesgesetzblatt, Bundesministerium der Justiz. Stand 29.07.2026. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.