Homöopathische ArzneimittelRatgeber

Tierische Ausgangsstoffe und Nosoden: Bienen, Schlangengift und Krankheitsprodukte

Tierische Ausgangsstoffe sind ganze Tiere, Teile von ihnen oder ihre Produkte, etwa die Honigbiene (Apis mellifica), die Spanische Fliege (Cantharis) oder das Gift der Buschmeisterschlange (Lachesis). Nosoden werden aus Krankheitsprodukten oder Krankheitserregern hergestellt. In einer Studie mit 150 Studierenden lösten homöopathische "Impfungen" aus Nosoden keine Antikörperbildung aus; sie ersetzen keine Schutzimpfung.

Honigbiene auf einer weißen Kleeblüte in einer sonnigen Wiese im weichen Morgenlicht
Bild: KI-generiert

Die meisten homöopathischen Mittel stammen aus Pflanzen oder Mineralien. Eine kleinere Gruppe geht auf Tiere zurück: auf ganze Insekten, auf Schlangengifte oder andere Absonderungen. Daneben gibt es Nosoden, die aus Krankheitsprodukten und Krankheitserregern hergestellt werden.

Wie viele tierische Ausgangsstoffe es gibt

Das Homöopathische Arzneibuch (HAB) legt fest, wie Ausgangsstoffe beschaffen sein müssen und wie aus ihnen Arzneiformen werden. Bei der Vorstellung des HAB 2005 nannte der Pharmazeut Peter Christian Schmidt die Zahlen: Monographien zu 273 frischen Pflanzen, 129 getrockneten Pflanzenteilen (Drogen), 165 Mineralien und chemischen Verbindungen und zu 18 Tieren oder tierischen Produkten.[1] Tierische Stoffe sind damit eine kleine Gruppe neben den Pflanzen. Das Arzneibuch enthielt zugleich 58 Herstellvorschriften.[1] Wie die Verdünnungsschritte ablaufen, beschreibt die Seite Wie homöopathische Mittel hergestellt werden.

Bekannte Beispiele

Zu den bekanntesten tierischen Ausgangsstoffen zählen die Honigbiene (Apis mellifica) und die Spanische Fliege (Cantharis), ein Käfer.[2] Für Apis wird eine Tinktur aus der weiblichen Honigbiene hergestellt, seltener das Gift, das vom Stachel abgenommen wird.[3] Lachesis muta ist das Gift der Buschmeisterschlange. Bisse können Gerinnungsstörungen und einen Kreislaufschock auslösen.[18]

Metallisch grün schimmernder Käfer auf einem Eschenblatt in einer Nahaufnahme bei Tageslicht
Bild: KI-generiert

Die lateinischen Namen auf der Packung bezeichnen den Ausgangsstoff. Das Arzneimittelgesetz schreibt vor, dass auf registrierten Mitteln die Ursubstanz nach Art und Menge und der Verdünnungsgrad stehen, mit den Symbolen der Arzneibücher. Ein Fantasiename darf die wissenschaftliche Bezeichnung nur ergänzen.[4] Pflanzliche und mineralische Ausgangsstoffe stellen die Seiten Pflanzliche Ausgangsstoffe und Mineralische Ausgangsstoffe vor.

Vom Tier zur Arznei

Aus dem Ausgangsstoff wird zuerst eine erste Arzneiform hergestellt. Welche das ist, hängt von der Löslichkeit ab: Feste oder unlösliche Stoffe werden mit Milchzucker (Lactose) verrieben, lösliche Materialien werden meist zu einem alkoholischen Auszug verarbeitet.[15] Danach folgt das Potenzieren. Der Ausgangsstoff wird nach festen Verfahren schrittweise verdünnt und verschüttelt oder verrieben, bei D-Potenzen in jedem Schritt im Verhältnis 1 zu 10, bei C-Potenzen 1 zu 100.[2] Die Herstellung folgt den Vorschriften des HAB, und die Ausgangsstoffe werden vor der Verarbeitung geprüft.[15]

Bei tierischen Stoffen kommt die Frage dazu, ob Krankheitserreger mit in das Mittel gelangen können. Insektenreste etwa können Erreger enthalten.[3] Das BfArM prüft bei der Registrierung wie bei der Zulassung Qualität und Unbedenklichkeit. Bei einer Zulassung bewertet es das toxikologische Risiko nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Lassen sich Bedenken mit den Unterlagen nicht ausräumen, fordert es Studien oder lehnt den Antrag ab.[9]

Gifte und Allergene als Ausgangsstoff

Viele tierische Ausgangsstoffe sind im unverdünnten Zustand gefährlich. Bienengift kann starke allergische Reaktionen bis zur lebensbedrohlichen Anaphylaxie auslösen.[17] Insektenreste können Krankheitserreger enthalten.[3] Ob ein fertiges Mittel noch eine messbare Menge enthält, hängt davon ab, wie stark es verdünnt wurde. Was die Potenzangaben D, C und LM bedeuten, erklärt die Seite Potenzen: D, C, Q und LM erklärt.

Das Gesetz zieht dafür Grenzen. Ein homöopathisches Mittel kann nur registriert werden, wenn es höchstens einen Teil pro Zehntausend der Ursubstanz enthält. Die Registrierung wird außerdem versagt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass es bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein vertretbares Maß hinausgehen.[5] Homöopathische Zubereitungen aus verschreibungspflichtigen Stoffen sind von der Verschreibungspflicht ausgenommen, wenn die Endkonzentration im Fertigprodukt den Wert der vierten Dezimalpotenz (1 zu 10.000) nicht übersteigt.[6]

Auch nach der Registrierung bleiben die Mittel unter Beobachtung. Hersteller müssen schwerwiegende Nebenwirkungen und Verdachtsfälle dem BfArM melden, das gilt für registrierte und zugelassene Homöopathika ebenso wie für andere Arzneimittel. Bekannt gewordene Risiken haben in einigen Fällen dazu geführt, dass niedrige Potenzstufen eingeschränkt, Dosierungen geändert oder Gegenanzeigen für bestimmte Personengruppen eingeführt wurden.[9]

Tierische Stoffe im Arzneimittelgesetz

Das Arzneimittelgesetz (AMG) zählt Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, Körperbestandteile und Stoffwechselprodukte von Mensch oder Tier ausdrücklich zu den Stoffen, aus denen Arzneimittel bestehen können. Eine eigene Gruppe bilden Mikroorganismen einschließlich Viren und ihre Bestandteile oder Stoffwechselprodukte.[7]

Sauberes Labor mit Arbeitsfläche aus Edelstahl, kleinen braunen Glasfläschchen ohne Etikett und einer Waage
Bild: KI-generiert

Für beide Gruppen gilt bei Homöopathika eine strengere Regel. Normalerweise braucht ein Hersteller, der von einem homöopathischen Mittel höchstens 1.000 Packungen im Jahr in den Verkehr bringt, keine Registrierung. Diese Ausnahme gilt nicht für Mittel, die Zubereitungen aus tierischen oder menschlichen Stoffen oder aus Mikroorganismen enthalten.[8] Sie müssen also immer registriert oder zugelassen werden. Bei beiden Verfahren prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Qualität und Unbedenklichkeit.[9] Die Einzelheiten stehen auf der Seite Homöopathische Mittel im Arzneimittelrecht.

Was Nosoden sind

Nosoden (von griechisch nosos, Krankheit) werden aus krankhaftem oder krankmachendem Material hergestellt, etwa aus Blut, Eiter, Krankheitserregern oder Krebszellen. Hinter ihnen steht die Isopathie, die der Tierarzt Johann Joseph Wilhelm Lux 1833 begründete: Gleiches soll mit Gleichem behandelt werden, während die klassische Homöopathie mit dem Ähnlichen arbeitet. Den Begriff Nosode führte der Homöopath Constantin Hering ein, der 1830 mit Psorinum aus Krätzematerial die erste Nosode herstellte.[16] Ein Beispiel ist Tuberculinum bovinum, das aus dem Lymphknoten eines an Tuberkulose erkrankten Rindes gewonnen wird.[10]

Laborbank mit geschlossenen Petrischalen und verschlossenen Reagenzgläsern in einem Ständer im bläulichen Licht
Bild: KI-generiert

Der Begriff wird nicht einheitlich verwendet. Manche zählen auch Zubereitungen aus körpereigenen Stoffen des Patienten dazu, etwa aus Sekreten oder Eigenurin (Autonosoden), und sogar Zubereitungen aus Impfstoffen (Impfnosoden).[10] Die Kanadische Gesellschaft für Kinderheilkunde beschreibt Nosoden als homöopathisch zubereitete Mittel aus einem Produkt einer Infektionskrankheit, die meist in Schritten von 1 zu 100 verdünnt werden.[11]

Nosoden ersetzen keine Impfung

Manche Anbieter bewerben Nosoden als "homöopathische Impfung". Die Kanadische Gesellschaft für Kinderheilkunde stellte 2015 fest, dass es in der wissenschaftlichen Literatur kaum Forschung gibt, die eine Wirksamkeit belegt. Zur Vorbeugung einer Infektionskrankheit sind Nosoden beim Menschen nicht gut untersucht. Die Gesellschaft forderte, auf solchen Produkten auf den fehlenden Wirksamkeitsnachweis hinzuweisen und alle Routineimpfungen zu empfehlen. Anlass war die Lage in Kanada: Dort waren damals 179 Nosodenprodukte zugelassen, 82 davon mit Angaben zur Vorbeugung von Infektionen.[11]

2018 erschien eine randomisierte, verblindete und placebokontrollierte Studie aus Kanada mit 150 Studierenden, die als Kinder geimpft worden waren. Eine Gruppe erhielt homöopathische Nosoden gegen Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Mumps und Masern, eine zweite herkömmliche Impfstoffe, eine dritte Placebo. Die Nosoden lösten keine nennenswerte Antikörperbildung aus, ihr Ergebnis glich dem Placebo. Die herkömmlichen Impfstoffe führten bei den meisten Geimpften zu einer deutlichen Antikörperantwort.[12] Welche Impfungen für Erwachsene vorgesehen sind und wer sie bezahlt, steht etwa auf der Seite Vorsorge und Impfungen in der PKV.

Was auf der Packung steht

Auf einem registrierten homöopathischen Mittel steht gut sichtbar "Homöopathisches Arzneimittel". Dazu kommen die Ursubstanz mit Verdünnungsgrad, die Registrierungsnummer und der Satz "Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation". Vorgeschrieben ist auch der Hinweis, bei anhaltenden Krankheitszeichen medizinischen Rat einzuholen.[4] Für solche Mittel darf auch nicht mit Anwendungsgebieten geworben werden.[13] Was Werbung sonst erlaubt ist, erklärt die Seite Was Werbung für Homöopathie darf.

Wer aus Überzeugung oder wegen einer Allergie keine tierischen Stoffe zu sich nehmen will, findet den Ausgangsstoff in der Angabe der Ursubstanz auf der Packung.[4] Bei den Hilfsstoffen lohnt ein zweiter Blick: Unlösliche Ausgangsstoffe werden mit Milchzucker verrieben, und für Globuli erlaubten die deutschen Vorschriften nach dem Stand von 2006 als Grundstoff nur Saccharose.[15, 1] Bei Unklarheiten kann die Apotheke anhand der Gebrauchsinformation nachsehen.

Was die Forschung sagt

Für tierische Ausgangsstoffe gelten dieselben Befunde wie für alle homöopathischen Mittel. Der Rat der europäischen Wissenschaftsakademien (EASAC) hält die Wirkmechanismen, mit denen die Homöopathie begründet wird, für nicht plausibel und unvereinbar mit gesicherten naturwissenschaftlichen Erkenntnissen. Er schließt sich früheren umfangreichen Auswertungen an: Für keine bekannte Krankheit gibt es belastbare, wiederholbare Belege, dass Homöopathie über den Placeboeffekt hinaus wirkt.[14] Die Akademien warnen zudem vor Schaden, wenn Kranke wegen homöopathischer Mittel später eine wirksame Behandlung suchen.[14]

Der EASAC empfiehlt, für alle Arzneimittel dieselben Nachweise zu Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität zu verlangen. Auf der Packung sollen die Inhaltsstoffe und ihre Mengen so klar angegeben werden wie bei anderen Gesundheitsprodukten.[14] Einen Überblick über die Studien gibt die Seite Was Studien zur Homöopathie zeigen.

  1. Studie HAB 2005 als Vorbild in Europa. Pharmazeutische Zeitung, Ausgabe 22/2006. Stand 30.05.2006. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Homöopathie: Was Globuli, Potenzen und das Ähnlichkeitsprinzip bedeuten (Rüdiger Freund). aponet.de, Avoxa Mediengruppe Deutscher Apotheker. Stand 29.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Liste homöopathischer Grundsubstanzen. Wikipedia. Stand abgerufen 29.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz § 10 Arzneimittelgesetz (AMG): Kennzeichnung, Absatz 4. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 39 Arzneimittelgesetz (AMG): Entscheidung über die Registrierung homöopathischer Arzneimittel, Absatz 2 Nr. 4 und 5b. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 5 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 3 Arzneimittelgesetz (AMG): Stoffbegriff. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz § 38 Arzneimittelgesetz (AMG): Registrierung homöopathischer Arzneimittel, Absatz 1. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  9. Behörde Themendossier Homöopathische Arzneimittel. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  10. Nosode. Wikipedia. Stand abgerufen 29.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  11. Fachgesellschaft Rieder MJ, Robinson JL: "Nosodes" are no substitute for vaccines (Position Statement). Canadian Paediatric Society, Paediatrics and Child Health 20(4). Stand 2015. abgerufen am 29.10.2026
  12. Studie Loeb M, Russell ML, Neupane B, Thanabalan V, Singh P, Newton J, Pullenayegum E: A randomized, blinded, placebo-controlled trial comparing antibody responses to homeopathic and conventional vaccines in university students. Vaccine. Stand 2018. abgerufen am 29.10.2026
  13. Gesetz § 5 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  14. Organisation Homeopathic products and practices: assessing the evidence and ensuring consistency in regulating medical claims in the EU. European Academies' Science Advisory Council (EASAC). Stand 09/2017. abgerufen am 29.10.2026
  15. Studie Wie werden Homöopathika hergestellt? (Cornelia Neth). PTAheute, Deutscher Apotheker Verlag. Stand 13.10.2022. abgerufen am 29.10.2026
  16. Organisation Homeopathic Vaccines and Nosodes. Information Network Homeopathy (INH). Stand 09.11.2019, aktualisiert 16.07.2021. abgerufen am 29.10.2026
  17. Organisation Insektengiftallergie. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 31.05.2023. abgerufen am 29.10.2026
  18. Studie Jorge MT, Sano-Martins IS, Tomy SC, Castro SC, Ferrari RA, Ribeiro LA, Warrell DA: Snakebite by the bushmaster (Lachesis muta) in Brazil: case report and review of the literature. Toxicon 35(4). Stand 1997. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.